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Reise buchen Bei Online-Buchungen auf die Leistungen achten

Bei Reisebuchungen im Internet sollten Kunden genau auf die Leistungen schauen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg. Denn ihnen stehe kein Widerrufsrecht zu.

Da die Stornierung einer gebuchten Reise immer mit Kosten verbunden sei, sollte erst das passende Angebot in Ruhe ausgewählt und genau auf Preis, Leistung und Zeitraum geachtet werden, so die Juristin Julia Rehberg. Genannt werden sollten alle wesentlichen Merkmale einer Reise, wie Reiseziel, Unterbringung, Verpflegung, Preis, Transportmittel, Pass- und Visumspflichten oder Impfbestimmungen.

Vor allem auf den Reisepreis sollten Verbraucher achten. »Hier tricksen einige Anbieter besonders gern«, erläutert Rehberg. Zusatzkosten für Transfer oder Serviceentgelte tauchten beispielsweise oft erst am Ende des Buchungsvorgangs auf. Niemals sollten Zahlungen vor der Aushändigung eines Sicherheitsscheins geleistet werden. Mit diesem sind die Reisenden vor dem Konkurs eines Veranstalters geschützt.

Um spätere Reisemängel geltend zu machen, sollten Reisende darauf achten, dass alle Daten des Veranstalters auf dem Buchungsportal ersichtlich sind, raten die Verbraucherschützer. Dazu gehörten der Name, die Rechtsform des Unternehmens, der Name eines Vertretungsberechtigten, vollständige Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und die Handelsregisternummer.

(11.06.12, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.