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Eine Reiseplanung ohne Internet kann sich so mancher Urlauber gar nicht mehr vorstellen.

Eine Reiseplanung ohne Internet kann sich so mancher Urlauber gar nicht mehr vorstellen.

Foto: Caroline Seidel

Reisen Buchen Internet wird für Urlauber wichtiger

Einen Flug buchen, ein Hotel oder gleich die ganze Reise: Viele Urlauber erledigen ihre Reiseplanung mittlerweile von zu Hause über das Internet.   

Das Internet wird für Reisende mit jedem Jahr wichtiger - dieser Trend hat sich in 2011 fortgesetzt. Knapp jeder vierte Befragte (23 Prozent) gab Anfang 2012 an, in den vergangenen zwölf Monaten eine Reise oder Reisebausteine online gebucht zu haben. Diese Daten, die für die »FUR-ReiseAnalyse 2012« erhoben wurden, hat der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) auf der Internationalen Tourismus-Börse (ITB, 7. bis 11. März) in Berlin vorgestellt. Vor einem Jahr hatte dies für den gleichen Zeitraum erst jeder Sechste (16) angegeben.

Die Zahlen liegen noch höher, wenn nur die Urlauber einbezogen werden, die überhaupt einen Internetzugang haben. Unter den Onlinern erklärte ein Drittel (33), in den vergangenen zwölf Monaten im Netz gebucht zu haben. Und unter denjenigen, die zusätzlich in dieser Zeit verreist waren, lag der Wert sogar bei 57 Prozent. Am häufigsten gebucht wurde die Unterkunft (15 Prozent), danach folgen die gesamte Pauschal- oder Bausteinreise (9) und das Flugticket (9).

Die Buchungen verschieben sich dem VIR zufolge zunehmend ins Internet. Nicht ganz ein Drittel der Urlaubsreisen (28 Prozent) ab fünf Tagen wurden laut FUR-Zahlen in 2011 online gebucht, das persönliche Gespräch wählte nicht einmal mehr die Hälfte der befragten Urlauber (46). Zum Vergleich: 2005 wurde nur jede zehnte Reise (11) im Netz gebucht, der direkte Gesprächskontakt machte 57 Prozent aller Buchungen aus.

Ähnliche Ergebnisse liefert zur ITB die Studie «Last-Minute Reisen 2011» der Tourismusberatung Ulysses. In 2011 buchten demnach ein Drittel aller Reisenden (36 Prozent) ihren Haupturlaub online, zwei Drittel wählten dafür das Reisebüro (64). In 2010 lag das Verhältnis noch bei 28 zu 72 Prozent. Laut der Studie waren vor allem Einfachheit, Schnelligkeit und die Vergleichsmöglichkeiten die Gründe für eine Last-Minute-Buchung im Netz.

Auch als Informationsmedium wird das Internet für Reisende bedeutender. Während sich laut der «ReiseAnalyse» in den vergangenen zwölf Monaten nicht ganz die Hälfte aller Befragten (45 Prozent) online über Urlaubsreisen informierte, waren es unter den Onlinern zwei Drittel (64). Unter den Onlinern, die in zurückliegenden zwölf Monaten in den Urlaub gefahren waren, sammelten sogar acht von zehn (78) Informationen im Internet. Die meisten suchten Infos zu Reisezielen und Unterkunft oder verglichen Preise.

Die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) in Kiel befragte im Januar und Februar 2012 persönlich rund 7700 Personen ab 14 Jahren. Zudem wurden im November 2011 etwa 2500 Internetnutzer zwischen 14 und 70 Jahren online befragt. Für die Studie »Last-Minute-Reisen 2011« befragte Ulysses im Januar 2012 mehr als 1100 Personen ab 14 Jahren.
 

(7.3.12, dpa)
 

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.