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Wenn es um den besten Flughafen der Welt geht, erreicht der Airport Singapur-Changi seit sechs Jahren im Ranking der Beratungsgesellschaft Skytrax den Spitzenplatz

Wenn es um den besten Flughafen der Welt geht, erreicht der Airport Singapur-Changi seit sechs Jahren im Ranking der Beratungsgesellschaft Skytrax den Spitzenplatz

Reise-Informationen Fragen aus der Welt des Reisens kurz erklärt

Wer gerne verreist, der stolpert immer wieder über bestimmte Begriffe. Und fragt sich irgendwann vielleicht: Was hat es damit genau auf sich? REISE & PREISE gibt Antworten auf einige Schlaumeier-Fragen rund ums Reisen.

Was ist ein kontinentales Frühstück?

Der Begriff taucht immer wieder bei Hotelbuchungen auf. Letztlich beschreibt er ein eher zweckmäßiges Angebot. Laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband gibt es folgende branchenübliche Definition: Ein kontinentales Frühstück bestehe aus «Brot/Brötchen, Butter, Marmelade, Tee/Kaffee/heißer Schokolade», und zusätzlich seien «Wurst und/oder Käse möglich». Üppig klingt anders.

Wo entlang führt die Route 66?

Durch acht Bundesstaaten führt sie - von Chicago in Illinois bis nach Santa Monica in Kalifornien, also vom mittleren Westen der USA bis zur Pazifikküste. Die Route 66 wurde 1926 eröffnet und war knapp 4000 Kilometer lang. Heute sind Teilstücke erhalten, durchgehend ist sie nicht mehr befahrbar. Die Strecke verläuft meist parallel entlang von später gebauten Autobahnen (Interstates). Die mutmaßlich berühmteste Straße der USA zieht mittlerweile in erster Linie Touristen an.

«Die Reisen werden bei uns auf jeden Fall nachgefragt, egal ob mit Auto oder Motorrad, manchmal auch mit dem Wohnmobil», berichtet Tilo Krause-Dünow vom Veranstalter Canusa. In der Regel wollen die Kunden von Chicago nach Los Angeles fahren. Dann endet die Tour am Pier in Santa Monica. Viele Reisende wollen auch nur Teilstücke befahren, wenn sie ohnehin in einer bestimmten Region Urlaub machen.

Aber warum zieht die Route 66 so viele Touristen an? Krause-Dünow hat folgende Erklärung: «Die Faszination liegt sicherlich darin, einmal quer durch das Land zu reisen, aber auch die historischen Cafés und Diner zu sehen oder die Museen entlang der Route zu besuchen.» Am Ende sei die Route 66 «eine Art Lebensgefühl, ein Mythos».

Was heißt eigentlich Duty-Free-Shop?

Es gibt sie im Ankunfts- oder Abflugbereich eines Airports, in Flugzeugen, auf Kreuzfahrtschiffen. Dort werden Waren unversteuert verkauft - also ohne Zoll, Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuer, wie der Zoll online erklärt.

Wichtig: Reisende müssen beim Einkauf im Duty-Free-Shop die Freimengen beachten. So gilt etwa für die Rückkehr aus den USA, dass man nur einen Liter Spirituosen abgabenfrei einführen darf. Wer aus der EU reist und sich davor im Duty-Free-Shop mit Waren eindeckt, muss die Freimengen in seinem Zielland beachten, wenn er dort keine Abgaben zahlen will.

Innerhalb der EU wurde der abgabenfreie Einkauf 1999 aufgehoben. Daraufhin wurden Duty-Free-Shops um das Travel-Value-Konzept ergänzt, wie Lara Vitzthum vom Duty-Free-Anbieter Gebr. Heinemann erklärt. Das bedeutet: Der Einzelhändler führt für die verkauften Produkte die Abgaben an die Finanzbehörden ab. Er trägt also die Steuerlast und ermöglicht damit Passagieren - auch innerhalb der EU - weiterhin den Einkauf zu Duty-Free-Preisen. Einzige Ausnahme bilden laut Vitzthum aufgrund der Banderolenpflicht Tabakwaren. Hier erlaube das Tabaksteuergesetz keine Preisreduzierung für Reisende, die innerhalb der EU fliegen.

Blau, Rot, Schwarz - was bedeutet die Skipistenfarbe?

Einfach, mittel, schwer - so lautet die einfache Antwort. Die Realität aber ist etwas komplexer und natürlich international genormt. Maßgeblich ist die Geländeneigung. Blaue Pisten dürfen demnach maximal 25 Prozent Gefälle haben - und zwar längs und quer, wie das österreichische Normungsinstitut Austrian Standards erklärt. Nur kurze Teilstücke bei offenem Gelände sind hiervon ausgenommen. Rote Pisten dürfen nicht mehr als 40 Prozent Gefälle aufweisen. Ist der Wert höher, müssen Skipisten eine «schwarze» Markierung bekommen.

Welcher ist der beste Flughafen der Welt?

Seit sechs Jahren erzielt der Airport Singapur-Changi im Ranking der Beratungsgesellschaft Skytrax den Spitzenplatz. Zwei weitere asiatische Flughäfen - Incheon in Seoul und Tokio-Haneda - komplettierten die Top Drei. Als bester deutscher und europäischer Flughafen lag München vorne - in der Bestenliste 2018 landete er auf Platz sechs. Für das Ranking befragt Skytrax nach eigenen Angaben mehrere Millionen Flugreisende. Ende März wird die Liste für 2019 vorgestellt.

Was genau heißt überhaupt Frühbucher-Rabatt?

Das handhaben die Veranstalter nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) unterschiedlich. Häufig gibt es auf eine Reisebuchung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Preisnachlässe - für den Sommerurlaub ist dies meist bis spätestens Ende Februar oder März der Fall. Oder die Veranstalter legen einen gewissen Zeitraum fest, zum Beispiel bis 100 Tage vor Antritt einer Reise. Im Vergleich zum regulären Katalogpreis sind dem DRV zufolge bis zu 30 Prozent Rabatt drin. Weiterer Vorteil der frühzeitigen Buchung: Oft ist das Angebot an Destinationen, Abflughäfen oder Hotels wesentlich größer. Wer ganz bestimmte Wünsche hat, sollte also lieber früher als später buchen.

Wie kommt mobiles Internet in die Züge?

Kostenlos surfen im Zug: Das geht nach Bahnangaben inzwischen in allen ICE und bereits in vielen Regionalzügen. Wie funktioniert die Technik dahinter? Über zwei Außenantennen am Zug werden Datensignale mehrerer Mobilfunkanbieter aufgenommen und gebündelt. Jene sogenannte Multi-Provider-Lösung hat laut Deutscher Bahn Vorteile: Demnach sei die Verbindungsqualität für den Fahrgast besser, als wenn er sich über seinen eigenen Anbieter aus dem abgeschirmten, für das Funksignal wenig durchlässigen Zug ins Internet einwählt.

Neben den Außenantennen arbeiten im Zug Rechner, Router, Modem und Festplatte, wie eine Bahnsprecherin erklärt. Zudem gibt es in jedem Wagen drei Innenantennen. Diese Zugangspunkte übermitteln die Signale der Smartphones und Laptops der Fahrgäste an den Router und verstärken damit das WLAN-Signal, so die Sprecherin. «Natürlich kann das WLAN im Zug aber immer nur so gut sein, wie das draußen von den Anbietern bereit gestellte Mobilfunksignal.»

Wer vergibt die Start- und Landezeiten von Airports?

Das hängt von der Belastung der Bodenkapazitäten des Flughafens ab - übersteigt die Nachfrage der Airlines diese, weist in Deutschland die Flughafenkoordination ( Fluko) den Fluggesellschaften entsprechende Slots zu. Das gilt für die Airports Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart, Berlin (Tegel und Schönefeld), Hamburg und München. «Die Slots sind Gemeingut», teilt die Fluko mit. Die Start- und Landezeiten werden immer für ein halbes Jahr vergeben. Die Airlines müssen sie für den Planungszeitraum stets neu beantragen.

Die anderen neun internationalen Flughäfen des Landes, zu denen beispielsweise Leipzig-Halle und Köln zählen, sind laut Fluko nur an bestimmten Wochentagen, zu speziellen Tageszeiten oder Jahreszeiten überlastet. Die Airlines dürfen dann auch ohne verpflichtende Zuweisung von Slots den Flughafen anfliegen, sie müssen aber vorab ihre Absichten an die Fluko melden.

Am Flugtag selbst weist nach Angaben der Fluko dann die Deutsche Flugsicherung, abhängig von Verkehrsaufkommen, Wetter und weiteren Faktoren, den Flugzeugen sogenannte Airway-Slots für den Luftraum zu. Auch das soll verhindern, dass Kapazitäten überlastet werden, denn trotz festgelegter Airport-Slots kann es zu Engpässen kommen.

Um sich überhaupt für Zeitnischen bewerben zu können, muss eine Airline eine gültige Betriebsgenehmigung als Luftfahrtunternehmen vom Luftfahrtbundesamt haben und die Verkehrsrechte für den betreffenden Flughafen besitzen, sie muss also erstmal starten und landen dürfen.

Was unterscheidet Pensionen von Hotels?

Ein Hotel muss wesentlich mehr Vorgaben erfüllen. Es bietet eine Rezeption, tägliche Zimmerreinigung, Dienstleistungen und mindestens ein Restaurant, in dem Hausgäste und externe Besucher speisen können, erklärt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband. Es sollte außerdem mehr als 20 Zimmer haben. Die Pension wird lediglich als Beherbergungsbetrieb beschrieben, in dem Gäste im Normalfall mehr als eine Nacht verbringen. Speisen bekommen dort meist nur Hausgäste.

(12.03.2019, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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