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Reise mit Betäubungsmitteln Beglaubigung nicht vergessen

Patienten müssen bei Auslandsreisen nicht auf betäubungsmittelhaltige Medikamente verzichten.

Es sind allerdings einige Regeln bei den Grenzkontrollen zu beachten.

Vor allem muss die Menge der Dauer der Reise angemessen sein. Die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens verlangen darüber eine Bescheinigung des Arztes, die von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein muss. Darauf weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hin.

Für den Urlaub in Ländern außerhalb des Schengenraum muss die Bescheinigung in mehreren Sprachen vorliegen. Wichtig sind Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise. Auch dieses Schriftstück muss beglaubigt sein. Da einige Länder noch weitere Auflagen haben, empfiehlt es sich, vor der Abreise die Bestimmungen beim jeweiligen Konsulat zu erfragen, rät das Institut.

Hinweise zur Medikamenten-Mitnahme

(9.6.2011, dpa/tmn)  

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.