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Urlauber können im Ausland auch mit dem Handy bezahlen. Bevor es losgeht, muss jedoch das Auslandslimit der Kreditkarte freigeschaltet sein

Urlauber können im Ausland auch mit dem Handy bezahlen. Bevor es losgeht, muss jedoch das Auslandslimit der Kreditkarte freigeschaltet sein

Reise-Tipps Mit dem Handy im Ausland bezahlen - so geht's

Urlauber können beim Shoppen im Ausland mittlerweile auch mit dem Handy bezahlen. Wie das Smartphone für das bargeldlose Zahlen eingerichtet wird und was es sonst noch zu beachten gilt:

In vielen Ländern können Urlauber mit ihrem Smartphone bezahlen. Damit dies funktioniert, muss jedoch das Auslandslimit der hinterlegten Kreditkarte freigeschaltet sein, wie der Bundesverband deutscher Banken erklärt.

Manche Banken setzten das Limit aus Sicherheitsgründen erst einmal auf null Euro. Freischalten lässt es sich häufig im Onlinebanking-Bereich des Geldinstituts.

Insbesondere bei Reisen außerhalb Europas sollten Urlauber eine Kreditkarte hinterlegen, die weltweit akzeptiert ist. Ansonsten müssen Reisende auf die Symbole im Geschäft achten, die Auskunft über die akzeptierten Karten geben - wie beim sonstigen Bezahlen auch.

In Ländern wie den Niederlanden, Schweden, China und den USA wird schon sehr häufig kontaktlos mit dem Smartphone bezahlt. Das ist überall möglich, wo das Wellensymbol für die NFC-Technik zu finden ist. Das eigene Mobiltelefon braucht zudem eine NFC-Schnittstelle - und eben die hinterlegte Karte.

Für das mobile Bezahlen mit dem Handy ist bei manchen Systemen eine Internetverbindung nötig. Daher sollten Urlauber darauf achten, ob und in welcher Höhe Roaming-Gebühren anfallen. Innerhalb der EU und in manchen europäischen Ländern entfallen diese Kosten mittlerweile.

(21.06.2019, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.