fbpx

Reisebranche Neutrale Informationen über Krisenländer gefordert

Deutschlands Tourismusindustrie fordert international einheitliche Reisehinweise.

Es sei »schwer zu verstehen, warum die Außenministerien der verschiedenen Länder zu so unterschiedlichen Einschätzungen der Sicherheitslage kommen«, sagt Ralf Teckentrup, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Fluggesellschaften (BDF).

Der Manager, im Hauptberuf Chef des Ferienfliegers Condor, weist in diesem Zusammenhang auf das Beispiel Ägypten hin. Während Deutschlands Reisebranche nach Ausbruch der Unruhen aufgrund der amtlichen Reisewarnung keine Urlauber mehr dorthin flog, »blieben die Hotels voll mit Engländern.«

Die Forderung nach einer neutralen Stelle für Reisehinweise besteht schon länger. Doch zuvor zeigten sich Kritiker meist besorgt darüber, dass das dafür zuständige Auswärtige Amt (AA) eher zögerlich Reisewarnungen ausspricht.

Der frühere TUI-Vorstand Karl Born etwa, heute Tourismusprofessor an der Hochschule Harz, erklärte das mit der »Abhängigkeit des Ministerium von der Tourismusindustrie«. Zudem liege die Hauptaufgabe des AA darin, »Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Ländern zu pflegen und nicht darin, Urlauber vor einem Gefahrengebiet zu warnen.«

Tatsächlich weisen die Einschätzungen anderer Regierungen oftmals vom deutschen Blickwinkel ab. Deshalb informieren sich viele interessierte Touristen und Fachleute auch auf den offiziellen Portalen ausländischer Ministerien. Besonders gefragt sind die Websites des State Department der USA (www.travel.state.gov) und Großbritanniens Foreign & Commonwealth Office (www.fco.gov.uk). Aber auch Österreichs Außenministerium (www.bmaa.gv.at) oder das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (www.eda.admin.ch) sind gute Adressen für Zielgebietsrecherchen.

Als meist gute Auskunftsquellen taugen auch die Online-Ausgaben nationaler Tageszeitungen: Mehr als 5000 Blätter aus 192 Staaten – darunter auch die meisten Krisenländer – liefern im Internet (www.theworldpress.com) Aktuelles. Mittlerweile gibt es sogar eine Weltkarte der Reisewarnungen (www.reisewarnungen.org), die die Aussagen unterschiedlicher westlicher Außenministerien vergleicht und nach einem eigenen Schlüssel quantifiziert.

(17.3.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.