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REISE und PREISE

Reisebüros Handynummern für Krisenfälle hinterlegen

Viele Menschen scheuen sich davor, als Kunde ihre Handynummer irgendwo zu hinterlassen. Sinnvoll kann es aber sein, sie etwa einem Reisebüro anzuvertrauen. Bei Katastrophen oder Anschlägen sind Urlauber dann jederzeit erreichbar.
Reisebüros sollen bei der Buchung künftig immer auch die Handynummer des Kunden erfassen. Diese wird bei einem Notfall im Urlaub an den Reiseveranstalter weitergegeben, damit dieser den Gast per SMS kontaktieren kann.
 
Die schnelle Kontaktaufnahme sieht eine Initiative des Deutschen Reiseverbands (DRV) vor, die laut Sprecherin Sibylle Zeuch »so schnell wie möglich« umgesetzt werden soll. Im Krisenfall sollen Veranstalter ihre Gäste besser mit Informationen versorgen können, etwa bei einem Terroranschlag oder Tsunami.
 
Grundlage des Konzepts ist das vom DRV entwickelte Notfallsystem SMS Assist, das es schon seit Jahren gibt. Noch erheben allerdings längst nicht alle Reisebüros die Handynummern ihrer Kunden. Das soll sich nun ändern - unter einer Bedingung: Um die Nummern zu bekommen, müssen Veranstalter sich dazu verpflichten, diese nicht zu Werbe- und Marketingzwecken zu nutzen.
 
(14.05.2016, dpa)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.