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Mit einem solchen Vermerk können Reisende bei der Einreise in manche arabische Staaten oder in den Iran ernsthafte Probleme bekommen

Mit einem solchen Vermerk können Reisende bei der Einreise in manche arabische Staaten oder in den Iran ernsthafte Probleme bekommen

ReisedokumenteProbleme mit Stempel im Pass bei Einreise

In einigen Ländern kann ein bestimmter Stempel im Pass bei der Einreise echte Probleme machen - und im schlimmsten Fall zur Zurückverweisung führen. REISE-PREISE.de sagt, wie man das vermeiden kann.

In den meisten Ländern außerhalb des Schengen-Raums werden Ein- und Ausreise mit Stempeln im Reisepass dokumentiert. Sie sind für viele Urlauber beliebte Souvenirs.

In Internetforen tauschen sich Sammler darüber aus, wie man trotz automatisierter Verfahren noch ein Sammlerstück ergattern kann. «Einige Vielflieger haben es sich zum Ziel gesetzt, einen Stempel von jedem Land der Welt zu bekommen», sagt Sebastian Schmidt, Marketingmanager von Visumpoint. Die Berliner Agentur verhilft Geschäftsreisenden, Montagearbeitern und Touristen zu ihren benötigten Einreisegenehmigungen.

Stempelvermerke können aber auch Nachteile haben. Bei der Einreise in Israel ist es nicht ratsam, sich einen Stempel in den Pass drücken zu lassen. Bei einem späteren Besuch in arabischen Staaten, etwa im Iran, im Libanon oder in Kuwait, können die Sichtvermerke sonst zu einer Einreiseverweigerung führen, so das Auswärtige Amt (AA). Daher sehen israelische Grenzbeamte auf dem internationalen Flughafen Ben Gurion sowie an zwei Grenzübergängen nach Ägypten und Jordanien von einem Stempel ab. Stattdessen werden Einreisekarten verwendet.

Experten wie Sebastian Schmidt halten die Praxis eingelegter Karten oder Blätter bei einem einmaligen Israelbesuch für sinnvoll. Urlaubern, die mehrfach in das Heilige Land reisen möchten, rät der Visumspezialist, einen zweiten Pass zu beantragen.

Wer für Israel seinen zweiten Pass benutzt, kann auch verschärfte Kontrollen der israelischen Sicherheitskräfte vermeiden. Sollten sich nämlich Visa arabischer Staaten oder des Irans im Reisepass befinden, erfolgt nach Angaben des AA bei der Einreise in Israel eine Sicherheitsbefragung. Jordanien und Ägypten sind von dieser Regel ausgenommen. Jeder, der mit Stempel oder Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan einreist, muss ebenfalls auf ein entsprechendes Interview durch Sicherheitskräfte gefasst sein.

Wie sinnvoll zwei Pässe sind, zeigt sich auch, wenn mehrere Auslandsaufenthalte in visapflichtige Staaten geplant sind. Um die Dokumente zu besorgen, reiche ein Pass oft nicht aus, weiß Schmidt: «Wer viel in Russland, USA und China unterwegs ist, hat häufig sogar drei oder vier Pässe.»

Für die Ausstellung eines zweiten Reisedokuments muss gemäß Passgesetz ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dieses kann in zeitlichen Überschneidungen bei der Visaerstellung bestehen. Auch die Tatsache, dass dem Antragsteller vermutlich die Einreise in ein Land verweigert wird, weil er sich zuvor in bestimmten Staaten aufgehalten hat, wird akzeptiert. Die Passbehörde entscheidet.

Die Einreiseformalitäten für Reisen in die USA sind mit Einführung der Esta-Formulare und der Teilnahme am sogenannten Visa Waiver Programm stark vereinfacht worden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Wer sich seit 2011 in Syrien, Sudan, Libyen, Jemen, Somalia, Irak und Iran aufgehalten hat, muss persönlich in der US-Botschaft in Berlin oder in einem der fünf US-Konsulate erscheinen und dort ein Visum beantragen, das ihm im Anschluss per Post zugeschickt wird.

«Der Reisende wird zum Anlass seiner Reise interviewt und muss sich bestätigen lassen, dass er nur zu Touristenzwecken dort war», sagt Wiebke Thusek. Die Reisebüroinhaberin aus Uetze bei Hannover wird sich in Zukunft mehr als bisher mit Einreiseformalitäten befassen müssen. Mit Inkrafttreten des neuen Pauschalreiserechts am 1. Juli 2018 sind Reisebüros gesetzlich dazu verpflichtet, Pauschalurlauber vor Vertragsabschluss umfassend über Visa- und Impfvorschriften sowie Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren.

Start-ups wie Passolution haben bereits erkannt, dass den Reisebüros künftig ein erhöhter Arbeitsaufwand bevorsteht. Das junge Unternehmen aus Köln will den Agenturen aufwändige Recherchen beim AA ersparen. «Auf Basis einer umfangreichen Datenbank werden Reisebüros über eine Schnittstelle vollautomatisiert mit allen relevanten Bestimmungen versorgt», erklärt Geschäftsführer Dennis Zimon. Dabei werde auch über das mögliche Konfliktpotential bestimmter Stempel und Sichtvermerke informiert.

(19.06.2018, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.