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Reisegepäck Kaum ein Koffer verschwindetauf Flugreisen dauerhaft

Geht ein Koffer auf dem Flug verloren, ist das ärgerlich. Meist taucht er aber schnell wieder auf. Dafür ist es hilfreich, wenn er irgendwie aus der Masse der schwarzen und grauen Gepäckstücke herausragt.

Das Gepäckband ist leer und der eigene Koffer immer noch nicht da: Das ist eine Horrorvorstellung für viele Reisende. Aber Panik ist in den meisten Fällen nicht nötig. »Es kommt so gut wie nie vor, dass ein Koffer überhaupt nicht mehr auffindbar ist«, sagt Carola Scheffler vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Die meisten Koffer tauchen sogar noch am selben Tag wieder auf.

Kommt ein Gepäckstück nicht an, wendet sich der Besitzer am besten umgehend an den »Lost-and-Found«-Schalter des Flughafens. Dort kann er eine Schadensmeldung aufgeben. Der Fluggast braucht dafür den Gepäckschein, der sich auf dem Flugticket befindet. Wichtig ist außerdem, den Koffer genau zu beschreiben. Damit das gelingt, sollte der Koffer möglichst individuell gestaltet und persönlich gekennzeichnet werden, rät Scheffler. Bunte Kofferbänder und eine ungewöhnliche Farbe erhöhen den Wiedererkennungswert.

Oft haben Reisende, deren Koffer nicht unmittelbar am Flughafen wieder auffindbar ist, Anspruch auf Ersatzkäufe. Das können beispielsweise Kleidung und Hygieneartikel sein. »Viele Airlines stellen aber auch fertige Kosmetik-Pakete zur Verfügung«, sagt Carola Scheffler. Eine feste Obergrenze gibt es für die Ersatzkäufe nicht. Allerdings müssen sie sich im Rahmen halten. »Und sie sollten am besten so günstig wie möglich sein«, rät Scheffler. Reisende haben 21 Tage Zeit, um die Quittung der gekauften Waren bei der Airline einzureichen und sich die Kosten erstatten zu lassen.

Um den Koffer wiederzufinden, arbeiten nahezu alle Fluggesellschaften mit dem selben internationalen System, in das alle Koffer eingegeben werden, die auf die Reise geschickt werden. Das erleichtere die Suche nach vermissten Gepäckstücken wesentlich, sagt Boris Ogursky von der Lufthansa. Sobald die Fluggesellschaft den Koffer wiedergefunden hat, benachrichtigt sie den Kunden. Der muss dann nicht zwingend erneut zum Flughafen fahren, um sich sein Gepäck abzuholen. »Meistens wird das Gepäck zum Hotel gebracht, die Kosten dafür übernimmt die Fluggesellschaft«, erklärt der Lufthansa-Sprecher.

Sollte ein Koffer doch dauerhaft verschollen sein, übernimmt die Fluggesellschaft nur einen Teil der Kosten. Fluggesellschaften müssten für einen Schaden bis etwa 1200 Euro aufkommen, sagt Ogursky.

(16.07.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.