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REISE und PREISE

Foto: Kevin Kurek/dpa

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Reiseinfos Gibt es eigentlich noch Reiseschecks?

Viele wissen gar nicht mehr, was das ist: Reiseschecks. Sie waren lange Zeit ein wichtiger Reisebegleiter und sicherten ab, dass das Geld in der Ferne nicht ausgeht. Doch wie steht es heute um sie aus?

Früher galten sie als Notnagel der Urlaubskasse: Reiseschecks, auch Travelers Cheques genannt. Reisende konnten sich damit im Ausland Bargeld besorgen oder bezahlen. Der große Vorteil: Die Schecks wurden bei Verlust binnen 24 Stunden ersetzt, erklärt die Reisebank in Frankfurt.

Doch mit Reiseschecks reist praktisch niemand mehr. Gibt es sie überhaupt noch? Nein. American Express habe als letzter Anbieter den Verkauf in Deutschland bereits zum 31. Dezember 2015 eingestellt, informiert die Reisebank. Sie kauft bestehende Reiseschecks aber weiterhin an.
 
Die Bedeutung der Travelers Cheques hat in den vergangenen Jahren stetig abgenommen - was vor allem an der zunehmenden Verbreitung von Kreditkarten liegt. Mit ihnen kann man praktisch auf der ganzen Welt bargeldlos zahlen und Geld abheben.

(26.06.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.