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Der Reise-Katalog ist nach wie vor beliebt

Der Reise-Katalog ist nach wie vor beliebt

Foto: DER Touristik

Reisekataloge kostenlos Urlauber blättern gern vor dem Buchen

Kataloge sind von gestern? Stimmt nicht, sie werden immer noch in Millionenauflage gedruckt. Aber es gibt immer wieder Versuche, Reisen übers Internet zu verkaufen und auf den Katalog komplett zu verzichten.

Reisen im Internet zu verkaufen, ist schwerer, als viele glauben. Die großen Veranstalter von Tui bis Thomas Cook machen den Großteil ihres Geschäfts noch nicht im Internet. DER Touristik Köln hat bei der Vorstellung der Winterkataloge angekündigt, sich von seinem Veranstalter Tjaereborg zu verabschieden. Stattdessen startet ein neuer namens Travelix, für den keine Kataloge mehr gedruckt werden. Dabei schätzen nicht nur die Kunden das Blättern darin, sondern auch viele Reisebüromitarbeiter, sagt Torsten Kirstges, Direktor des Instituts für innovative Tourismus- und Freizeitwirtschaft (ITF) an der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven.

 
Ist der Reisekatalog vom Aussterben bedroht?
 
Kirstges: Nein, ich bleibe dabei, die Kataloge werden auch in den nächsten zehn Jahren nicht verschwinden. Es wird sicher einen Wandel geben, aber über einen langen Zeitraum hinweg. Ein drastisches Beispiel sind die Jugendreiseveranstalter: Selbst die drucken immer noch dicke Kataloge. Dabei ist das doch genau die Zielgruppe, die ständig im Internet unterwegs ist.
 
Wie schätzen Sie das ein, wenn große Reiseunternehmen mit einem Veranstalter ins Internet gehen?
 
Kirstges: Neben den Neugründungen im reinen Online-Geschäft kenne ich nur wenige größere Veranstalter, die den Schritt weg vom Katalog gewagt haben und damit erfolgreich waren. So wie Bucher Reisen. Der macht tatsächlich gar keine Kataloge mehr, hat aber auch sein Geschäftsmodell komplett verändert. Und es gibt ein paar andere, die das probiert haben und dann wieder zum Katalog zurückgekehrt sind. Sogar Tui wollte die Kataloge vor rund zwei Jahren kräftig abspecken und ist wieder zurückgerudert. Die meisten Großen bieten Online- und dynamische Varianten als sogenannte X- oder Indi-Marken zusätzlich zum Kataloggeschäft an.

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Warum ist der Abschied vom Katalog so schwer?
 
Kirstges: Nach meiner Erfahrung gibt es gleich zwei Interessenten für Papier: den Endkunden und das Reisebüro. Die Expedienten wollen etwas haben, das sie ihren Kunden mitgeben können. Mit einem Katalog hat man einfach etwas Verbindendes in der Hand. Und das schätzt der Kunde auch.
 
Ist das nicht ein ziemlicher Aufwand?
 
Kirstges: Die Kataloge haben tatsächlich eine riesige Auflage. Allein bei der DER Touristik sind es etliche Millionen. Das kostet und verbraucht Ressourcen zulasten der Umwelt. Aber das machen die Veranstalter ja nicht zum Spaß. Wenn es ginge, würden sie sicher darauf verzichten.
 
Ändert sich da nicht mit der Zeit einiges?
 
Kirstges: Die Kunden gucken ja schon jetzt oft parallel ins Internet und in den Katalog. Nur ein kleiner Teil nutzt ausschließlich Kataloge. Und der Anteil der Kunden, die online buchen, steigt. Aber er liegt bei großen Veranstaltern zum Teil noch im einstelligen Bereich, auch bei Tui unter 20 Prozent.
 
Was haben Veranstalter davon, keine Kataloge mehr zu drucken?
 
Kirstges: Von der finanziellen Seite her ist das natürlich wesentlich günstiger. Man spart die Druckkosten, die Kosten dafür, alle Kataloge in die Reisebüros zu bringen. Und natürlich sind gedruckte Kataloge einfach unflexibel, weil die Angaben darin schnell veralten.
 
Wie sieht der Reisekatalog der Zukunft aus?
 
Kirstges: Er wird sich inhaltlich verändern und mehr die Funktion einer Imagebroschüre bekommen. Man nutzt ihn dann als Appetitanreger für den Reisehunger und für die Grundinformationen etwa über Reiseziele und die Hotels. Dafür ist er auch ideal. Sich schneller verändernde Daten wie Preise ruft man eher online ab.

(02.07.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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