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REISEKAUF Bis zu 50 Prozent Vorkasse

Düsseldorf, 26.11.10 (tdt) – Urlauber drohen mittlerweile beim Reisekauf Anzahlungen von bis zu 50 Prozent. Üblich sind aber 20 Prozent, weshalb Verbraucherschützer dazu raten, nur diesen Betrag anzuzahlen. Meistens kommt es nicht zu einer Stornierung, weil die vom Kunden reduzierte Vorkasse von den Ferienfirmen gebilligt wird. Die Verbraucherzentrale NRW verschickt derzeit Abmahnungen an Reiseveranstalter, die mehr als 20 Prozent verlangen – und droht mit Klagen.

2005 hatte das Oberlandesgericht Köln (16 U 12/05) entschieden, dass als Vorkasse ein Fünftel angebracht ist. Zuvor waren zehn Prozent üblich gewesen. Die Richter hatten damals darauf hingewiesen, dass Urlauber einerseits via Sicherungsschein gegen eine mögliche Pleite ihres Veranstalters abgesichert sind. Außerdem trete ein Reiseveranstalter stets in Vorleistung und trage auch ein gewisses Risiko, was die Bonität des Kunden betrifft.

Mit der höheren Vorkasse stärken Reiseveranstalter allerdings auch ihre Liquidität. Andererseits sind sie Geld auch schnell wieder los – die Lieferanten bitten stets pünktlich zur Kasse. Bei Reisebausteinen etwa, die sie für ihre Kunden zum aktuellen Tagespreis zu einem individuellen Arrangement zusammenstellen, müssen sie Flüge oder Hotels sofort nach der Buchung bezahlen.  

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.