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REISEKRANKHEITEN Unterschiede zwischen Frauen und Männern

Zürich, 5.3.10 (tdt) – Das Geschlecht bestimmt mit, welche Krankheiten auf Reisen auftreten. Bei Frauen kommt es öfter zu Magen-Darm-Erkrankungen, Infektionen der oberen Atemwege und Zahnbeschwerden, Männer hingegen ziehen sich eher fiebrige Infektionen, Geschlechtskrankheiten und Hepatitis zu.

Dies haben Wissenschaftler der Universität Zürich bei der Auswertung der Daten von 58 908 Touristen herausgefunden, die zwischen 1997 und 2007 in 44 Kliniken für Reisekrankheiten behandelt wurden. Es sei an der Zeit, in der Reisemedizinforschung »geschlechtspezifische Interventionsstrategien zu entwickeln«, so die Forderung von Projektleiterin Dr. Patricia Schlagenhauf.

Dabei gelte es, die unterschiedlichen Anfälligkeiten der Geschlechter zu berücksichtigen. Beibackzettel von Medikamenten müssten präzise geschlechtsspezifische Informationen zur Verträglichkeit enthalten und die Dosierung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Männern und Frauen angepasst werden.

Bei der – jetzt abgeschlossenen – Studie kam auch heraus, dass sich Frauen vor einer Reise »signifikant häufiger beraten lassen als Männer«. Die Experten kritisieren in der – von der Wissenschaftspublikation »Clinical Infectious Diseases« veröffentlichten – Untersuchung auch, dass eine »Safer-Sex-Beratung in der heutigen Reisemedizinpraxis in der Regel fehlt.«
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.