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REISEMARKT 2011 steigen die Preise

Wer 2011 verreisen möchte, muss tiefer in die Tasche greifen, Preis treibend ist dabei die Luftverkehrsabgabe.

Schon zur Sommersaison 2010 wurden auf dem Reisemarkt viele Arrangements teurer: Jeder fünfte Reiseveranstalter und 16 Prozent aller Reisebüros nahmen höhere Preise. Noch stärker – so zeigt die jetzt vorgelegte aktuelle Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) -bittet die Branche ihre Kunden in diesem Jahr zur Kasse: 29 Prozent der Reiseveranstalter und vier von zehn Reisebüros verlangen 2011 mehr. »Preis treibend«, so der DIHK, sei vor allem die seit Januar greifende Luftverkehrsabgabe.

Die Entwicklung im deutschen Gastgewerbe, das in vielen Städten mittlerweile eine Bettensteuer hinnehmen muss, schlägt weniger stark auf die Ferienbudgets durch: 16 Prozent der Betriebe verlangen höhere Übernachtungstarife, neun Prozent waren es 2010 gewesen. Auch auf 13 Prozent aller Campingplätze werden 2011 die Stellplätze teurer, 14 Prozent hatten im Vorjahr an der Preisschraube gedreht.   

Der DIHK-Analyse ging im Oktober 2010 eine Befragung von 80 Industrie- und Handelskammern unter 6200 Unternehmen voraus, die Mitte Dezember 2010 abgeschlossen wurde. Dem - im Juni 2010 vorgelegten - vorangegangenen Bericht lagen Angaben von 5700 Firmen aus der Tourismuswirtschaft zugrunde.

(5.01.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.