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Reisemarkt Ferienhandel plant Alleingang

Jahrzehntelang waren sich auf dem Reisemarkt Produzenten und Vertrieb einig. Nun droht das Ende der Harmonie.

Viele Reisebüros sehen sich nicht mehr ausreichend vom Deutschen Reiseverband (DRV) repräsentiert, der gleichzeitig auch die Interessen der Reiseveranstalter vertritt.

Die Agenturen werfen der – in Berlin ansässigen – Wirtschaftsorganisation vor, zu sehr auf der Seite von TUI, Thomas Cook und Co zu stehen. Deshalb plant der Ferienhandel eine eigene Organisation, mindestens 200 von 2000 »prinzipiell interessierten« Reisebüros werden zu einem ersten Treffen des Netzwerkes Aktives Reisebüro (AR) Mitte September in Köln erwartet.

Von dem Zusammenschluss sollen auch Verbraucher profitieren. Um in den Genuss höherer Provisionen zu kommen, seien die Agenturen gezwungen, ihren Kunden nur die Reisen bestimmter Anbieter zu verkaufen. »Wir wollen aber«, so AR-Initiator Timo Iserlohe, »die Reise verkaufen können, die für ihn am besten ist.«

Der Reisebüro-Manager aus Dortmund beklagt zudem, dass die Reiseveranstalter generell weniger unabhängige Reisebüros wollen, um den eigenen Ketten Umsatz zu sichern. Es habe doch Methode, dass die Ferienfabriken die Mindestumsätze hoch setzen, »parallel aber Jahr für Jahr ihren Online-Umsatz steigern.«

Grundsätzlich geht es den Reiseberatern darum, »die Marktstruktur zu erhalten und zu verbessern«. Doch dagegen sprechen Trends. Kamen 2005 auf 100 000 Einwohner noch 14,1 Reisebüros, sind es nun – nach einer DRV-Statistik – nur noch 11,7 Agenturen. Außerdem sparen die Bundesbürger die 10 370 deutschen Reisebüros, durch deren Kassen 2010 rund 20,4 Milliarden Euro liefen, bei der Planung ihrer Ferien zunehmend aus.

Buchten die Bundesbürger 2005 noch 43,6 Prozent ihrer Urlaubsreisen im Ferienhandel, fiel der Wert 2010 auf 36,4 Prozent. Dafür wird das Internet immer attraktiver: 13,9 Prozent aller Reisen werden mittlerweile online gekauft, 6,9 Prozent waren es 2005 gewesen.

Außerdem wenden sich die Deutschen – wie die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) weiter herausfand - zunehmend direkt an die Anbieter: Mehr als jeder vierte Bundesbürger reserviert selbst beim Hotelier oder Pensionswirt. Fünf Jahre zuvor hatte erst jeder fünfte Bundesbürger so verfahren.

(11.06.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.