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Die Deutschen sind in Urlaubslaune. Sie gönnen sich sogar mehrfach erholsame Tage abseits der Heimat

Die Deutschen sind in Urlaubslaune. Sie gönnen sich sogar mehrfach erholsame Tage abseits der Heimat

Foto: Andrea Warnecke

Reisen 2014 Konjunktur lässt Reiselaune steigen

Urlaubszeit gleich Reisezeit: Diese Rechnung geht auf, wenn der Job sicher und genug Geld auf dem Konto ist. Die Bundesbürger sind in Reiselaune, und sie machen lieber mehrere kurze statt eine lange Reise.

Reisen statt Sparen: Die Deutschen sind angesichts der robusten Konjunktur in Urlaubslaune. Von 100 Bundesbürgern haben im vergangenen Jahr 57 eine mindestens fünftägige Reise unternommen, vor fünf Jahren waren es nur 50 (2012: 54). Das geht aus der am Mittwoch (5. Februar) in Hamburg vorgestellten Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen hervor.
 
»Die erneute Steigerung lässt sich mit dem wirtschaftlich starken Jahr 2013 erklären, das gekennzeichnet war durch eine geringe Arbeitslosenquote und einen hohen Exportüberschuss«, berichtete Stiftungsleiter Prof. Ulrich Reinhardt. Die finanziellen Sorgen der Bundesbürger verringerten sich. Und jeder Fünfte beschränkte sich nicht auf einen Urlaub, sondern war gleich mehrmals unterwegs (2012: 17 Prozent).

 
Wie sieht es 2014 aus? »Die Vorfreude ist hoch«, sagt Reinhardt. 45 Prozent, zwei Prozentpunkte mehr als in der Vorjahresbefragung, wollen dieses Jahr auf Tour gehen. Ein Drittel ist noch unentschlossen. Die Erfahrung lehre jedoch, dass sich wenigstens ein Zehntel der Unentschlossenen auf den Weg macht. Reinhardts Fazit: »Trotz aller Unsicherheit und vorhandenem Krisenbewusstsein wird auch 2014 die Mehrheit der Bevölkerung nicht auf Urlaub verzichten wollen.«
 
Und sei es nur ein Kurztrip. Viele Bundesbürger begnügen sich mit einem kürzeren Aufenthalt, Hauptsache sie sind unterwegs. Konnte man 1980 noch bei Urlaub von den »schönsten Wochen« des Jahres sprechen, hat die Dauer 2013 mit durchschnittlich 12 Tagen einen Tiefpunkt erreicht: »Aus den schönsten Wochen des Jahres sind zunehmend die schönsten Tage des Jahres geworden«, resümierte Reinhardt. Für Ferien im Inland werden zehn Tage verbraucht, in Europa - je nach Reiseland - durchschnittlich knapp 13 Tage. Geht es auf andere Kontinente, werden durchschnittlich zweieinhalb Wochen angesetzt - schließlich kostet allein die An- und Abreise Zeit.

 
Apropos Kosten: 1062 Euro gaben die Bundesbürger 2013 nach Berechnung des Hamburger Instituts durchschnittlich für Urlaub aus - Souvenirs und Trinkgelder inklusive. Das waren rund 31 Euro weniger als im Vorjahr. Wer in Deutschland ausspannte, war mit täglich 75 Euro dabei, in Europa mit 86 Euro. Wer in die Ferne abhob, investierte 120 Euro.
 
Und wo ging und geht es mehrheitlich hin? Jeder Vierte will 2014 seinen Urlaub in Deutschland verbringen. Im Ausland bleibt Spanien mit Abstand das beliebteste Sonnenziel, gefolgt von Italien, der Türkei und Frankreich.
 
(05.02.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.