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Am 5. März startet die weltgrößte Reisemesse, die ITB in Berlin

Am 5. März startet die weltgrößte Reisemesse, die ITB in Berlin

Foto: ITB

Reisen 2014 Vor dem Start der ITB

Am 5. März startet die weltgrößte Reisemesse, die ITB in Berlin. Die Besucher erwartet zum Beispiel Saunayoga, Thaiboxen oder ein Zeltaufbauwettbewerb. Die Deutschen sind in Reiselaune.

Zugegeben, diese Schlagzeile gibt es jedes Jahr: »Die Reiselust der Deutschen lässt nicht nach«, sagt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV). »Nach allen Erkenntnissen hält der Erfolg der Reisebranche an«, hat auch Martin Buck beobachtet. Bessere Vorzeichen könnte es also kaum geben für die weltgrößte Reisemesse ITB (Publikumstage: 8./9. März), die Buck verantwortet und die Anfang März in Berlin startet. Die ohnehin nicht gerade feierfeindliche Reisebranche dürfte auf dem Messegelände kräftig in Champagnerlaune sein.

 
Die Gründe sind einleuchtend. »Die gesamtwirtschaftliche Situation ist positiv, die Leute geben ihr Geld lieber aus, als es aufs Sparbuch zu legen«, erklärt Buck. »Die Buchungszahlen im Dezember waren bereits sehr gut, im Januar ging es noch weiter nach oben«, berichtet Schäfer von seinen ersten Rückmeldungen der Veranstalter. »Unsere Mitglieder sprechen unisono von sehr guten Buchungseingängen, die deutlich über dem Vorjahr liegen.«
 
Bei den Reisezielen gibt es kaum Veränderungen, nur Verschiebungen im Detail. »Die Klassiker am Mittelmeer legen weiter zu«, so Schäfer. Griechenland ist auf Comeback-Kurs, könnte sogar das Niveau vor Beginn der Euro-Krise übertreffen, Spanien wächst weiter, ebenso die Türkei. Und selbst beim Sorgenkind Ägypten sieht Schäfer wieder Wachstum - wenngleich ein stark preisgetriebenes. Sprich, die Hoteliers gewähren teils massive Abschläge. Ein Drittel der Deutschen reist weiterhin im eigenen Land - auch hier gibt es nur marginale Veränderungen. Und der Boom auf der Fernstrecke ist ebenfalls keine ganz neue Entwicklung.

 
Mit Spannung werden auf der ITB dagegen die neuesten Zahlen zum heimischen Kreuzfahrtmarkt erwartet. Der DRV stellt gemeinsam mit den Kreuzfahrtverbänden Cruise Lines International (CLIA) und IG RiverCruise die aktuellsten Zahlen für den deutschen Markt vor. »Deutliches Wachstum«, sieht Schäfer nach den Rückmeldungen besonders der Hochseekreuzfahrten-Veranstalter - »möglicherweise sogar stärker als im vergangenen Jahr«.
 
In der Flusskreuzfahrt gab es etliche Probleme. Dazu zählen das Hochwasser in Deutschland, die Beeinträchtigungen durch den Schleusenstreik, die monatelange Einstellung der Fahrten auf dem Nil sowie die seit dem 1. Januar 2012 geltende Mehrwertsteuererhöhung von 7 auf 19 Prozent. Zuletzt gab es aber vereinzelte Meldungen von einem Comeback. Wie genau sich das auf die Zahlen auswirkt, wird sich bei der Präsentation am 5. März zeigen.
 
Neben neuen Zahlen gibt es für die Besucher auch etwas zu erleben: Finnland lädt zum Saunayoga, Japan hat Trommler am Stand, und am Stand von Pattaya gibt es die Möglichkeit zum Thaiboxen. In Halle 4.1. gibt es samstags einen »Abenteuertag für Camper, Wanderer und Weltenbummler«. Dabei wartet auf die Besucher unter anderem ein Wettbewerb im Zeltaufbau.
 
Viele Diskussionen hatte es im Vorjahr gegeben, weil erstmals auf der Messe Reisen verkauft werden durften. Reisebüros fürchteten Nachteile. »Die Bedenkenträger haben sich aber beruhigt«, sagt Buck. «Wenn ich nachts um drei von zu Hause aus meinen nächsten Urlaub buchen kann, dann muss es ja wohl auch auf der weltgrößten Reisemesse gehen.» Und so steht der Service Reiselustigen auch 2014 zur Verfügung - allerdings wie im Vorjahr erst an den letzten beiden Tagen, am 8. und 9. März. Dann öffnet die Messe für Privatbesucher. In den Tagen zuvor haben nur Fachbesucher Zutritt.
 
Besucher-Informationen
 
Öffnungszeiten: Die Reisemesse ITB hat am 8. und 9. März jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr für Privatbesucher geöffnet. Die Tage zuvor (5. bis 7. März) sind dem Fachpublikum vorbehalten.
 
Eintritt: Die Tageskarte kostet 14,50 Euro. Wer online bucht, zahlt 12 Euro. Schüler und Studenten zahlen 8 Euro. Kinder bis 14 Jahre haben in Begleitung der Eltern freien Eintritt. Ab Sonntag, 14.00 Uhr, gibt es ein Last-Minute-Ticket, das ebenfalls 8 Euro kostet.
 
Informationen: Messe Berlin, Messedamm 22, 14055 Berlin, Tel.: 030/30 38 55 55 - montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Internet: www.itb-berlin.de.
 
(14.02.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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