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Ägypten feiert derzeit bei Tui ein Comeback. Vor allem die Badeorte am Roten Meer ziehen wieder an. Nilkreuzfahrten, die auch zu den Tempelanlagen in Luxor führen, stagnieren dagegen

Ägypten feiert derzeit bei Tui ein Comeback. Vor allem die Badeorte am Roten Meer ziehen wieder an. Nilkreuzfahrten, die auch zu den Tempelanlagen in Luxor führen, stagnieren dagegen

Foto: Philipp Laage

Reisen 2015 Griechenland-Boom & Ägypten-Comeback

Der Pauschalurlauber von heute sucht ein maßgeschneidertes Produkt. Marktführer Tui reagiert darauf, auch mit digitalen Services. Im kommenden Sommer boomen vor allem Griechenland und Tunesien. Und es gibt ein großes Comeback.

Der Urlaub wird immer individueller, digitale Services werden immer wichtiger. Griechenland und Tunesien boomen, Ägypten kommt zurück. Die Neuigkeiten von Tui im Überblick:
 
Mehr Individualität: Kunden können sich in elf Urlaubszielen ein flexibles A-la-carte-Ausflugsprogramm zusammenstellen. Das Konzept »Design Your Day« wurde bereits im vergangenen Sommer in der Türkei getestet und wird nun etwa auch in Ägypten oder Marokko angeboten. Bei Mietwagen-Rundreisen gibt es mehr Flexibilität: Auf Touren durch die USA, Kanada, Australien und Neuseeland können Urlauber nun ein vorgesehenes Hotel tauschen, länger an einem Ort bleiben, die Reise verkürzen oder verlängern und Leernächte für private Unterbringungen einplanen. Zudem  bietet Tui einen späten Check-Out für 25 Euro an. Das Angebot an eigenen Konzepthotels wird um 23 auf 106 Anlagen erweitert. 

 
Mehr Digitales: Seit kurzem erhalten Urlauber in Spanien, Griechenland, Portugal, Bulgarien und der Dominikanischen Republik die Transferzeiten per SMS auf ihr Handy. Weitere Länder sollen nun folgen. Einen Internetzugang im Transferbus wie derzeit in der Türkei und Spanien soll es in Zukunft in noch mehr Ländern geben. In mehr als 90 Prozent der Reisebüros sollen in Zukunft Touchpads eingesetzt werden, mit denen sich die Kunden über Hotels und Urlaubsziele informieren können. Bei Tuifly kann der Kunde nun bereits 30 Tage vor Abflug einchecken. 
 
Mehr Griechenland und Tunesien: Für beide Destinationen rechnet Tui in der kommenden Sommersaison mit einer deutlich stärkeren Nachfrage. Die Flugkapazitäten werden deshalb ausgebaut. Für Griechenland wird es zehn Prozent mehr Flugsitze als im Vorjahr geben. Für Tunesien baut der Veranstalter die Flugkapazitäten sogar um 50 Prozent aus. 

 
Mehr Nordamerika: Die Zahl der Hotels steigt von rund 500 auf 800 Häuser. Es wird 20 neue Rundreisen und 150 neue Ausflüge geben. Erstmals im Programm sind Nationalparks wie Rocky Mountain, Canyon de Chelly, Grand Teton, Mount Rushmore, Black Hills National Forest oder Badlands. Auf Hawaii bietet Tui neben den vier Hauptinseln nun auch Molokai an.
 
Comeback für Ägypten: Das Land wird bei der Tui wieder deutlich stärker nachfragt als noch vor einem Jahr. Für diesen Winter verzeichnet der Veranstalter derzeit ein Buchungsplus von 26 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert. Die Flugkapazitäten für den Sommer werden um fast 50 Prozent erhöht. Besonders Hurghada sei gefragt. Nilkreuzfahrten stagnierten dagegen weiter auf niedrigem Niveau.  
 
Spanien teurer, Ägypten günstiger: Während die Türkei und Tunesien preislich unverändert bleiben, wird Urlaub in Ägypten bei der Tui etwas günstiger. Spanien wird dafür etwas teurer, ebenso wie Autoreisen. Fernreisen vor allem in Asien werden überwiegend günstiger.
 
 
(10.11.2014, dpa)
 



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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.