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Die Deutschen packen gerne ihre Koffer und gehen auf Reisen. Dafür gaben sie im vorigen Jahr mehr Geld aus als 2013

Die Deutschen packen gerne ihre Koffer und gehen auf Reisen. Dafür gaben sie im vorigen Jahr mehr Geld aus als 2013

Foto: Inga Kjer

Reisen 2015 Sonnige Aussichten für die Reisebranche

Niedrige Arbeitslosigkeit, gute Konjunkturaussichten und sinkende Verbraucherpreise: Die Rahmenbedingungen für die Reisebranche könnten kaum besser sein. Wird 2015 ein Rekordjahr für den Tourismus?
Die Buchungen für die schönsten Wochen des Jahres laufen auf Hochtouren: Branchenexperten sagen dem Tourismus ein Topjahr voraus. »Die Aussichten sind so gut, wie wir sie noch nicht hatten«, sagte Martin Lohmann von der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) jüngst. Der FUR zufolge wollen die Deutschen 2015 unterm Strich für mehr Reisen mehr Geld ausgeben. Vieles deute darauf hin, dass die Reiseintensität 2015 das Niveau des Vorjahres übertreffen werde, prognostiziert auch die Stiftung Zukunftsfragen. Ganz ohne Sorgen ist die Branche allerdings nicht.

 
Schon 2014 war ein gutes Jahr für die Tourismusindustrie. Die Bundesbürger unternahmen nach vorläufigen Daten der FUR 72 Millionen Reisen und gaben mit 66 Milliarden Euro drei Prozent mehr aus als im Jahr zuvor.
 
Auch europaweit ist von Krisen nichts zu spüren: Die Europäer reisten im vergangenen Tourismusjahr so viel wie nie zuvor. Die Zahl der Auslandstrips stieg um drei Prozent und erreichte damit einen Rekordwert, so der ITB World Travel Trends Report, den IPK International im Auftrag der Reisemesse ITB (Publikumstage: 7. und 8. März) erstellt.
 
Zwar haben die Buchungen für das wichtige Sommergeschäft 2015 im Januar etwas an Schwung verloren. Unter dem Strich steht nach einer Auswertung der GfK von Daten aus rund 1200 Reisebüros aber ein Umsatzplus von 5,4 Prozent.
 
Die großen Trends sind unverändert. Auf dem ersten Platz der Hitliste der Bundesbürger liegt Urlaub im eigenen Land, gefolgt von Spanien, Italien, der Türkei und Österreich. Knapp zwei Drittel aller Urlaubsreisen gehen der FUR zufolge jedes Jahr in eines dieser Länder.
 
Deutlich gestiegen ist die Nachfrage nach Griechenland und inzwischen auch wieder Ägypten trotz der Krisen, wie die Veranstalter Der Touristik und Alltours berichten. »Für Ägypten haben wir Flugkapazitäten nachgeordert«, sagt eine Alltours-Sprecherin. Insgesamt laufe das Sommergeschäft gut. »Die Vorzeichen sind schon sehr gut«, sagt auch eine Sprecherin von DER Touristik.
 
Thomas Cook verkaufte bis Mitte Februar 41 Prozent der Sommerreisen und damit etwas mehr als im Vorjahr. Allerdings waren es vor allem die Briten, die eifrig die schönsten Wochen des Jahres planten. »Die Deutschen tendieren dazu, ihre Reisen erst später zu buchen«, sagte Thomas-Cook-Chef Peter Fankhauser jüngst.
 
Branchenprimus Tui spricht von erfreulichen Buchungseingängen für den Sommer mit einem Anstieg der Durchschnittspreise um 2 Prozent.
 
Profitieren könnte die Branche auch vom Absturz des Ölpreises. »Mit dem derzeit niedrigen Ölpreis sinken die Kosten für Langstreckenflüge, so dass zum Beispiel Thailand und Vietnam stark werden könnten«, sagt Ralph Schiller, Geschäftsführer der FTI-Group.
 
Ganz ungetrübt ist die Stimmung allerdings nicht: Nach wie vor gibt es nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) keine Bewegung im Streit um die Gewerbesteuer. Die deutschen Veranstalter sollen nach dem Willen der Finanzverwaltung für den Einkauf von Hotelübernachtungen rückwirkend ab 2008 Gewerbesteuer zahlen. Die Branche befürchtet Steuermehraufwendungen in Milliarden-Höhe und hält die Auslegung der Vorschriften durch die Behörden für nicht nachvollziehbar.
 
Wichtige Infos für ITB-Besucher
 
Öffnungszeiten für Fachbesucher: 4. bis 8. März, 10 bis 18 Uhr
 
Öffnungszeiten für private Besucher: 7. und 8. März, 10 bis 18 Uhr
 
Eintritt für private Besucher: 15 Euro pro Tag, 12 Euro vorab im Internet, 8 Euro für Schüler und Studenten, 8 Euro für alle am Sonntag ab 14 Uhr, kostenlos für Kinder unter 14 Jahren in Begleitung Erwachsener.
 
Eintritt für Fachbesucher: vorab im Internet 35 Euro pro Tag, für alle Tage 50 Euro; auf der Messe 52 Euro pro Tag und 75 Euro für alle Tage.
 
Bus-Shuttle vom Parkplatz Olympiastadion, Flughafen Tegel, Hauptbahnhof, Unter den Linden/Friedrichstraße und Wittenbergplatz jeweils zum Eingang Süd der Messe.
 
Anfahrt mit Bus: M49, X34, X49, 139 bis Haltestelle Messe Nord/ICC oder 104 und 349 bis Haltestelle Messedamm/ZOB oder 218 und 349 bis Haltestelle Theodor-Heuss-Platz.
 
Anfahrt mit S-Bahn: S75 und S9 bis Messe Süd oder S41, S42, S46, S7, S9, S75 bis Westkreuz oder S41, S42 und S46 bis Messe Nord/ICC.
 
Anfahrt mit U-Bahn: U2 bis Kaiserdamm oder Theodor-Heuss-Platz.
 
Anfahrt mit Auto: von der A 10 (Berliner Ring) auf die A 100, A 111 oder A 115 (Avus) bis Dreieck Funkturm, Abfahrt Messegelände.
 
(23.02.2015, dpa)
 


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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.