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Reisen buchen Reisebüros erhalten Nachhaltigkeits-Siegel

Wer auch beim Reisen auf Nachhaltigkeit achten will, dürfte es künftig einfacher haben. Erstmals erhielten acht Reisebüros das CSR-Siegel für Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung im Tourismus.

Urlauber können in Zukunft noch leichter nachhaltige Reisen finden. Auf der Internationalen Tourismus-Börse ITB (7. bis 11. März) in Berlin wurden erstmals acht Reisebüros mit dem CSR-Siegel für Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung im Tourismus ausgezeichnet, das von der Organisation TourCert vergeben wird. Zudem dürfen nun sechs weitere Reiseveranstalter mit »CRS certified« werben. Insgesamt tragen damit 64 Tourismusunternehmen das Siegel, 22 befinden sich derzeit im Prozess der Einführung.

TourCert überprüft kritisch die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Tourismusangeboten. Es geht um einen konsequenten Schutz der Umwelt und Menschenrechte, wie Geschäftsführer Günter Koschwitz bei der Verleihung auf der ITB erklärt. Die vier Gesellschafter von TourCert sind der Evangelische Entwicklungsdienst - Tourism Watch, die Naturfreunde Internationale Wien, die Kontaktstelle für Umwelt & Entwicklung (KATE) in Stuttgart und die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.

(09.03.12, dpa/tmn)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.