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»Urlaub ist so ziemlich das Letzte, worauf die Deutschen verzichten würden, wenn es ihnen finanziell schlechter geht«, sagt DRV-Präsident Jürgen Büchy

»Urlaub ist so ziemlich das Letzte, worauf die Deutschen verzichten würden, wenn es ihnen finanziell schlechter geht«, sagt DRV-Präsident Jürgen Büchy

Foto: Julian Stratenschulte

Reisen Deutsche verzichten nicht auf Urlaub

Die Deutschen lassen sich das Reisen nicht nehmen. Daran hat sich nichts geändert - sehr zur Freude von Jürgen Büchy, Präsident des Deutschen Reiseverbandes. REISE & PREISE zeigt, wohin die Trends gehen.

Die Nachricht wird mittlerweile fast etwas langweilig: Die Deutschen sind weiter in Reiselaune. Wann ändert sich daran etwas?
 
Büchy: Daran wird sich so schnell nichts ändern. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe: Erstens reisen die Deutschen einfach grundsätzlich sehr gerne. Urlaub ist so ziemlich das Letzte, worauf sie verzichten würden, wenn es ihnen finanziell schlechter geht. Zum anderen sind derzeit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einfach gut, zum Beispiel ist die Arbeitslosigkeit niedrig.

 
Von der Reiselust müssten nicht die Veranstalter profitieren. Theoretisch könnte man sich seine Reise auch alleine zusammenbuchen. Warum tun das die Deutschen nicht?
 
Büchy: Die Veranstalterreise beinhaltet ein wesentliches Element: ein eingebautes Sicherheitsnetz. Sie ist quasi eine Versicherung für Krisenfälle, wie Naturkatastrophen oder politische Unruhen.
 
Ein Trend geht hin zu höherwertigen Reisen...

 
Büchy: Wir beobachten, dass die Umsatzzahlen stärker steigen als die Zahl der Urlauber. Dadurch steigt der durchschnittliche Reisepreis. Die Menschen sind offenbar bereit, mehr zu zahlen, wenn sie dafür ein besonderes Produkt bekommen. Die Veranstalter reagieren darauf, indem sie sich mit immer mehr exklusiven Produkten von der Konkurrenz abheben.
 
Geht das einher mit einem Boom von Luxusreisen?
 
Büchy: Das müssen nicht immer nur die Vier- oder Fünf-Sterne-Hotels sein. Aber richtig ist: Luxusreisen werden immer beliebter. Das ist ein absolut krisenresistenter Geschäftszweig, der seit Jahren wächst. Auch kleinere Veranstalter machen mittlerweile Premiumangebote.
 
Zwei Länder standen in den vergangenen Jahren im Fokus: Ägypten und Griechenland. Alle Veranstalter sprechen davon, dass Griechenland zurück ist.
 
Büchy: Griechenland liegt fast wieder auf dem Niveau von vor der Krise. Spätestens 2014 wird dieses aller Voraussicht nach übertroffen. Etwas hinterher hinkt derzeit noch die klassische Kulturreise. Diese wird meist etwas länger im Voraus gebucht.
 
Wie viel des Wachstums ist durch niedrige Preise erkauft?
 
Büchy: Es gab leichte Preissenkungen. Das hat aber nicht die große Rolle gespielt. Griechenland hat einfach ein attraktives Produkt.
 
Etwas schwieriger ist es offenbar noch mit Ägypten?
 
Büchy: Wir hatten im Sommer in der Tat eine schwierige Phase. Derzeit läuft es gerade wieder an. Wir sind aber noch annähernd nicht da, wo wir vor der Krise waren. Es gibt relativ viele kurzfristige Buchungen - sicher auch aufgrund der deutlich gesenkten Preise. Bei den langfristigen Buchungen, sprich zum Beispiel für Frühjahr und Sommer, ist aber noch eine deutliche Zurückhaltung zu spüren. Wie es weitergeht, hängt von der politischen Lage ab. Der Tourist ist ein scheues Reh, das Reh vergisst aber auch schnell.
 
Wie schwer hat die Ägypten-Krise die deutschen Veranstalter getroffen?
 
Büchy: Wie die Zahlen zeigen, hatte die Krise keine nennenswerten Auswirkungen. Die Deutschen sind sehr flexibel, sie haben sich einfach andere Ziele gesucht - Türkei und Griechenland zum Beispiel. In anderen Ländern ist das anders: Franzosen etwa fahren nur in französischsprachige Länder. Wenn es dort Unruhen gibt, bleiben sie lieber zu Hause.
 
Sie haben die Veranstalter kritisiert, die trotz verschärfter Sicherheitshinweise Reisen nach Ägypten angeboten haben. Wie können Sie in der Branche künftig ein einheitliches Vorgehen erreichen?
 
Büchy: Ich habe gesagt, dass wir die Interpretation der Sicherheitslage nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen vornehmen sollten. Wir müssen da in der Branche zu einem Konsens kommen, andernfalls verlieren wir an Vertrauen. Wir als Deutscher Reiseverband können aber nicht mehr machen, als an die Veranstalter zu appellieren.
 
 
(20.11.2013, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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