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Reisen Deutsche wollen 2013 mehr Urlaub machen

Ferne Länder und fremde Kulturen entdecken: In diesem Jahr wollen laut einer Studie viele Arbeitnehmer mehr Zeit für Reisen haben. Und dafür sind sie auch bereit, tiefer in den Geldbeutel zu greifen als früher.

Die Deutschen sind weiter in Reiselaune: Mehr als jeder Vierte (26 Prozent) will 2013 mehr Urlaub machen als 2012. Statt durchschnittlich 2,3 planen die Deutschen im laufenden Jahr 2,4 Reisen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag von Lastminute.de. Gleichzeitig will fast jeder Dritte (32 Prozent) mehr fürs Reisen ausgeben. Die Werte steigen seit der Finanzkrise im Jahr 2010 deutlich an.

Laut der Umfrage waren im vergangenen Jahr die Baden-Württemberger (2406 Euro), Schleswig-Holsteiner (2222 Euro) und Bayern (2092 Euro) am spendabelsten im Urlaub. Durchschnittlich gaben die Deutschen 1811 Euro aus. Die Männer (1947 Euro) liegen dabei nach wie vor deutlich über den Frauen (1648 Euro).

(08.01.13, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.