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Reisen Immer mehr Urlauber buchen online

Ob Flugticket, Hotel oder gleich die ganze Reise - immer mehr Urlauber buchen online.

Insgesamt drei von zehn Deutschen (29 Prozent) haben das Internet dafür schon einmal benutzt.

Zu diesem Ergebnis kommt die FUR-Reiseanalyse 2011, die der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) auf der Reisemesse ITB (9. bis 13. März) in Auszügen vorgestellt hat. Im Januar 2009 war es dagegen nur jeder Vierte (24 Prozent). Unter den Befragten mit Internetzugang haben sogar schon sechs von zehn (59 Prozent) ihren Urlaub zum Teil oder komplett online gebucht.

Auffällig ist, dass das Internet über alle Bevölkerungsgruppen hinweg an Bedeutung gewonnen hat. In den vergangenen fünf Jahren stieg laut der Studie nicht nur die Zahl der Online-Buchungen unter den 14- bis 29-Jährigen kräftig an. Auch der Anteil unter den 40- bis 59-Jährigen kletterte seit 2006 von 20 auf 36 Prozent. Und Reisende über 60 buchten mehr als doppelt so häufig per Mausklick.

»Es geht um eine gesellschaftliche Veränderung. Der Kunde emanzipiert sich«, erklärte VIR-Vorstand Michael Buller bei der Präsentation der Zahlen auf der ITB. Über welche Plattform im Netz das am Ende geschieht, sei zweitrangig.

Rund die Hälfte der Deutschen (49 Prozent) nutzt das Internet mittlerweile, um sich über Urlaubsreisen zu informieren - auch dieser Wert stieg leicht an (2009: 47 Prozent). Wer einen Internetzugang hat, sucht in den meisten Fällen online nach Auskünften: Unter den »Onlinern« liegt der Anteil bei 79 Prozent. Besonders häufig wird das Netz vor dem Urlaub zum Preisvergleich genutzt oder um sich über das Reiseziel zu informieren.

Für die Reiseanalyse 2011 führte die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) in Kiel mehr als 8000 persönliche Interviews mit Personen ab 14 Jahren durch. Zweiter Teil der Erhebung war eine Online-Befragung unter 4000 Internetnutzern im Alter zwischen 14 und 70 Jahren.

(10.3.11, dpa/tmn) 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.