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Reisen ins Ausland Für Betäubungsmittel auf Reisen Beglaubigung mitnehmen

Wer auf aus medizinischen Gründen auf Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte sich auf Reisen vorsehen.

Jedoch sollten sich mit Hilfe einer behördlichen Bescheinigung viele Hindernisse umgehen lassen.
Wer verschreibungspflichtige, betäubungshaltige Arzneimittel benötigt und ins Ausland reisen will, sollte sich dafür eine Bescheinigung seines Arztes ausstellen lassen. Dieses Schreiben muss für Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Darauf weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hin. Die mitgeführte Menge müsse der Dauer der Reise angemessen sein.
Wer außerhalb des Schengenraums unterwegs ist, nimmt am besten eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß den »Richtlinien für Reisende« des International Narcotics Control Board (INCB) mit. Auch sie muss beglaubigt sein und sollte Angaben zu Einzel- und Tagesdosen, Wirkstoffen und Reisedauer enthalten. Das Institut empfiehlt, sich schon bei der Reisevorbereitung an die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes zu wenden.

Hinweise zur Medikamentenmitnahme

(15.06.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.