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REISEN MACHT GLÜCKLICH Forschungsergebnis

Reisen ist die »populärste Form von Glück«. Außerdem setzen Ferien »Glückshormone« frei.

Darauf weist Professor Hansruedi Müller vom Forschungsinstitut für Freizeit und Tourismus (FIF) der Universität Bern hin. Grundlage der Betrachtung ist die Glücksforschung mit ihren drei Ebenen: Momentane Gefühle und positive Affekte, Lebensqualität und Wohlbefinden sowie eine Art Glückseligkeit, produziert vom Gefühl, ein gutes Leben zu führen.

»Ferien tragen auf allen drei Ebenen viel zum so verstandenen Glück bei«, so der Wissenschaftler. Auf der ersten etwa durch erfreuliche und vielseitige Erlebnisse während des Reisens, auf der zweiten durch das Recht auf Ferien, den rituellen Charakter und den zwischenzeitlichen Tapetenwechsel - und auf der dritten »durch die Horizonterweiterung und die tiefen Sinneserfahrungen, wie sie fast nur in Auszeiten möglich sind.«

Nicht zuletzt geraten Ferien zur »Informationsquelle für wichtige Lebensfragen«, geben »Impulse für Veränderungen im Alltag« und heben sogar die Flirtstimmung. Am glücklichsten, so der renommierte Freizeitforscher, seien Menschen aber nicht nach der Rückkehr aus den Ferien, sondern kurz vor dem Start. Müller: »Es scheint, dass die phantasieanregende Vorfreude die größte Glücksquelle darstellt.«

(5.01.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.