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Die Seychellen mit ihren paradiesischen Stränden sind ein Edelziel. Thomas Cook legt zum Winter einen eigenen Ganzjahreskatalog für luxuriöse Fernreisen auf

Die Seychellen mit ihren paradiesischen Stränden sind ein Edelziel. Thomas Cook legt zum Winter einen eigenen Ganzjahreskatalog für luxuriöse Fernreisen auf

Foto: Thomas Cook AG

Reisen planen Neues aus den Winterkatalogen

Neue Airlines, mehr Flüge, wachsende Reiseerfahrung: Die Welt rückt touristisch näher zusammen. Neben den Klassikern Türkei und Ägypten boomen im Winter die Fernreisen - das Katalogprogramm wird kräftig ausgebaut.

Die Sonne glüht vom Himmel, der Sommer ist endlich da, die Ferien haben begonnen. Viele gute Gründe, um jetzt in den Urlaub zu fahren! Die deutschen Reiseveranstalter planen da etwas langfristiger als der sonnenhungrige Durchschnittsurlauber.

Sie haben bereits ihre Winterkataloge vorgestellt und sich Gedanken gemacht, wohin die Reise gehen soll, wenn es hier schon wieder grau und ungemütlich ist. REISE & PREISE gibt einen Überblick mit den Programmschwerpunkten der Saison 2015/16:

 
TUI: Nie zuvor sei das Angebot an Fernreisen so groß gewesen wie im kommenden Winter, erklärt der Marktführer. In Zahlen heißt das: 11 000 Hotels, 500 Rundreisen und 4000 Ausflüge. Das Ziel ist klar formuliert: TUI will die derzeitige Nummer eins im Fernreise-Segment, DER Touristik, ablösen. Im Schnitt zahlen TUI-Kunden im Winter zwei Prozent weniger für die Reisen. Es gibt aber deutliche Unterschiede je nach Land: Die USA zum Beispiel verteuern sich um zehn Prozent. Der Grund ist der im Vergleich zum Euro starke US-Dollar. Der Trend zu mehr eigenen und exklusiven Hotels setzt sich beim Marktführer fort. Die Konzepthotel Marke Sensimar wird um fünf neue Häuser ausgebaut, in Spanien, Mexiko und Thailand. Und dann geht - allerdings erst im Sommer 2016 - die neue Hotelmarke TUI Blue in der Türkei an den Start.

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Thomas Cook/Neckermann: Dass sich mit eigenen Hotels Kunden binden lassen, weiß auch Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter. Dabei stehen vor allem Marken wie Sentido oder Smartline im Fokus. Für die Ziele der Nah- und Mittelstrecke stehen insgesamt 15 weitere dieser Konzepthotels in den Winterkatalogen. Insgesamt sind es damit 54. »Die einen wollen ein Hotel für Familien, andere eins ganz ohne Kinder, die nächsten ein Budgethotel. Die Erwartungen werden immer individueller« - so erklärt Thomas-Cook-Vorstandsvorsitzender Christoph Debus den anhaltenden Trend. Auf Fernreisen setzen Thomas Cook und Neckermann ebenfalls: In den Winterkatalogen soll es mehr Flexibilität bei den Reiseterminen geben. Schon im vergangenen Winter hatte sich die Gästezahl um zwölf Prozent gesteigert. Die Preise bei Thomas Cook bleiben im Winter im Durchschnitt unverändert.
 
DER Touristik: Bei den Bausteinreise-Veranstaltern des Konzerns - also Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen - steigen im Winter die Preise für Fernreisen. Davon sind vor allem Individual- und klassische Rundreisen betroffen. Die Karibik dagegen sei für sonnenhungrige Urlauber im Winter so attraktiv wie noch nie, findet René Herzog, Sprecher der Geschäftsführung bei DER Touristik. Auch er verweist auf sinkende Preise durch die wachsende Konkurrenz an Fluglinien. Beliebt sind die Dominikanische Republik und das neue «alte» Trendziel Kuba, dessen häufig beschworenen Charme viele Reisende vor der Öffnung des Landes noch einmal erleben wollen.
 
FTI: Ägypten und die Türkei sind bei dem Münchener Veranstalter im Winter besonders attraktiv - die Preise sinken um fünf bis zehn Prozent. Allein für Ägypten legt FTI drei Ganzjahreskataloge auf. Einer widmet sich nur dem Urlaubsziel El Gouna. Als neues Reiseland kommt der Golfstaat Bahrain hinzu. Besonders vermarktet wird auch das Emirat Ras al Khaimah. Einen täglichen Charterflug ab Deutschland bietet FTI im Winter dorthin an - allerdings von unterschiedlichen Städten.
 
Alltours: Der Rubelkrise und dem Ausbleiben der russischen Gäste sei Dank: Die ohnehin nicht gerade hochpreisige Türkei vergünstigt sich im Winter um satte zehn Prozent. Im Schnitt sinken die Preise um drei Prozent. Fuerteventura und Ägypten werden um drei Prozent günstiger, Mallorca und Gran Canaria um zwei Prozent. Das Portfolio an Ländern wird ebenfalls im Orient ausgebaut: Neu ist der Oman. Als Wintersportziel kommt Slowenien hinzu.
 
(30.07.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.