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Große Auswahl in den Reisebüros - die Regale sind jetzt wieder voll mit den neuen Katalogen für 2013.

Große Auswahl in den Reisebüros - die Regale sind jetzt wieder voll mit den neuen Katalogen für 2013.

Foto: Franziska Koark

Reiseplanung Hat der Reisekatalog noch Zukunft?

Eigentlich dürfte es ihn gar nicht mehr geben, so oft, wie sein Ende schon vorausgesagt wurde. Doch der Reisekatalog ist für viele Urlauber immer noch unverzichtbar.

Es klingt ein bisschen verrückt: Jedes Jahr geben die Reiseveranstalter Millionen Euro für Kataloge aus, die in riesiger Auflage gedruckt, aber von den Kunden meist nur kurz genutzt werden. Sie sind schon beim Termin ihrer Auslieferung nicht mehr aktuell und haben oft nur Platz für einen Teil der Hotels und Flugangebote, die der Veranstalter im Programm hat. Gerade sind die Kataloge für den nächsten Sommer vorgestellt worden. Aber warum gibt es sie überhaupt noch, wenn vieles von dem, was dort drin steht, längst auch im Internet zu finden ist?

Weil der Kunde es so will. Und so gibt es jedes Jahr zweimal mit schöner Regelmäßigkeit das gleiche Ritual: Jeweils im Spätherbst kommen die Kataloge mit den Sommerprogrammen, jeweils im Frühsommer die mit denen für den Winter in die Reisebüros. Marktführer Tui hat kürzlich allein 28, die Konkurrenz von Neckermann und Thomas Cook Reisen jeweils 22 Kataloge vorgestellt.

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»Es gab schon in den 90er Jahren die Vorhersage, dass die Kataloge bald verschwinden würden«, erinnert sich Prof. Torsten Kirstges. »Schon damals habe ich gesagt, dass sie nicht durch Onlinevarianten zu ersetzen sind.« In der Zwischenzeit habe es zwar Veranstalter wie Touropa oder Alltours byebye gegeben, die auf Kataloge verzichten und ganz auf Onlinevermarktung setzen wollten. »Aber das hat in beiden Fällen nicht funktioniert«, so der Direktor des Instituts für innovative Tourismus- und Freizeitwirtschaft (ITF) an der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven.

Warum nicht? »Ein Katalog aus Papier hat unschlagbare Vorteile«, sagt Kirstges. «Der Kunde hat etwas Dickes, Schweres in der Hand, das gibt ihm ein Gefühl von Sicherheit.« Beim Internet sei er nie sicher, ob nicht morgen schon wieder verschwunden ist, was er dort heute gelesen hat. »Außerdem ist das haptische Gefühl, einen Katalog in die Hand zu nehmen, für viele einfach wichtig«, sagt Ury Steinweg, Geschäftsführer von Gebeco und Dr. Tigges. »Ein Katalog ist ein anderes Erlebnis als eine Website.« »Ein Katalog ist aber auch eine enorm gute und einfache Form, überschaubare Informationen zu präsentieren«, ergänzt Michael Frese, Sprecher der Geschäftsführung von Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen.

»Auch in 10 Jahren gibt es ihn garantiert noch, da würde ich jede Wette eingehen«, sagt Guido Wiegand, der bei Studiosus für die Katalogkonzeption verantwortlich ist. Und in 20 Jahren? »Da würde ich nicht mehr wetten.« Prof. Kirstges schätzt das ähnlich ein: »Ich bin überzeugt, dass der Katalog stark an Bedeutung verlieren wird - die Frage ist nur: wann?« Sicher ist, der Katalog verändert sich: »In Zukunft wird es noch stärker eine Trennung geben«, sagt Kirstges: »Der Katalog übernimmt die Animation, die Detailinformationen ruft man online ab.«

Zum Informieren vor der Buchung habe das Internet schon enorm an Bedeutung gewonnen, sagt Michael Frese. Internet und Katalog würden inzwischen oft parallel genutzt: »Man guckt in den Katalog und anschließend bei Google Maps, wo der Ort genau liegt oder wie weit es zum Meer ist.« Statt der Informationen selbst geben Kataloge in Zukunft Hinweise darauf, wo diese im Internet zu finden sind, prognostiziert Frese: »Einreisebedingungen, Gesundheitshinweise, Veranstaltungskalender für Städtereisen, Zusatzinfos wie zu Theater und Konzerten.«

»Der große Vorteil des Internets ist die Aktualität«, erklärt Guido Wiegand. Und man könne dem Kunden auf diesem Weg noch ganz andere Informationen zugänglich machen - ob bei einer Studienreise die Mindestteilnehmerzahl schon erreicht ist, zum Beispiel.

Der Marktführer hat solche Angebote mit dem Serviceportal »Meine Tui« bereits ausgeweitet: Kunden loggen sich nach der Buchung unter meine-tui.de ein und rufen dort Informationen ab, die dann nicht mehr im Katalog zu stehen brauchen - über die Restaurants im Hotel und die erlaubte Gepäckmenge für den Flug bis zu Ausflugstipps am Urlaubsziel. Langfristig sollen 80 bis 90 Prozent der Kunden das Infoportal nutzen, so Tui-Manager Andreas Casdorff. Der Katalog der Zukunft könnte also deutlich schlanker sein.

Wenn sich Tablets wie das iPad auf breiter Front durchsetzen, könnte das außerdem dazu führen, dass das Blättern im Katalog sich auch in der digitalen Variante sofatauglich wird. »Tablets sind eine spannende Geschichte, weil sie beide Welten verbinden«, sagt Guido Wiegand. Das könnte einiges verändern - auch in der Welt der Reisekataloge.

(20.11.12, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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