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Reiseplanung Wichtige Dokumente vor Start in den Urlaub kopieren

Egal ob ein Städte-Kurztrip über Pfingsten oder eine längere Reise - vor dem Start in den Urlaub sollten Reisende Kopien ihrer wichtigsten Dokumente machen. Im Falle eines Verlusts liegen die Daten dann zumindest als Kopie vor.

Reisende sollten Kopien von Pass, Flugtickets, Kreditkarten und Impfausweis machen und diese dann an separater Stelle im Gepäck aufbewahren. Denn dann seien Sie griffbereit, sollten die Originale abhandenkommen oder gestohlen werden. Das empfiehlt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart.

Wichtig sei auch, die Daten vom Handy oder Smartphone regelmäßig zu sichern. Dann liegen die Daten und wichtigen Telefonnummern im Falle des Verlustes eines Geräts zumindest als Kopie vor. Darüber hinaus sollten die Besitzer die SIM-Karte in so einem Fall unverzüglich sperren lassen. Sollten Zahlungskarten abhandengekommen sein, sollten diese sofort gesperrt werden, zum Beispiel telefonisch über den bundesweiten Sperr-Notruf (0049) 116 116.

(17.05.13, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.