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Reiseportal Tunesien-Krise verteuert Kanaren

Die Unruhen in Tunesien im Januar haben Urlaubsreisen auf die Kanarischen Inseln verteuert.

Das zeigen Beobachtungen des Reiseportals Hoilidaycheck.

Die Preise für Buchungen nach Gran Canaria, Teneriffa und Fuerteventura hätten im Januar um 5,8 bis 7,8 Prozent über dem Vorjahresdurchschnitt gelegen, heißt es im neuen »Urlaubspreis-Barometer«. Der Anbieters aus Bottighofen in der Schweiz wertet dazu Daten von mehr als 20 000 Reisebuchungen pro Monat aus.

Im Dezember 2010 seien die Kanaren-Urlaubspreise im Schnitt noch auf dem Niveau des Vorjahres gewesen. Dies belegt nach Auffassung von Holidaycheck, dass die neue Luftverkehrssteuer nicht der Anlass für die Kanaren-Verteuerung ist, sondern eher das Ausweichen von Urlaubern, die sonst nach Tunesien geflogen wären. Auch bei den Buchungen im Dezember sei es in der Regel um Flüge im Jahr 2011 gegangen, für die die Steuer schon erhoben wurde, sagte Firmensprecher Ulrich Cramer.

Teurer als ein Jahr zuvor gewesen seien auch Ziele wie Thailand (plus 11,2 Prozent) und die Türkei - hier seien die Preise im Schnitt um 10,9 Prozent gestiegen. Die aktuellen Unruhen in Ägypten spiegeln sich in der Untersuchung noch nicht wieder, da sie erst gegen am Monatsende begonnen haben. Für Ägypten-Buchungen hätten Reisende im Januar sogar im Schnitt 6,5 Prozent mehr bezahlt als ein Jahr zuvor. Mehrere Reiseveranstalter haben wegen der Absage von Ägypten-Reisen inzwischen die Zahl ihrer Flüge auf die Kanarischen Inseln erhöht.

(07.02.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.