fbpx

Reiseportale Beim Buchen auf unsaubere Tricks achten

Bei Reiseangeboten im Internet gibt es viele Fallstricke. Nutzer sollten deshalb bei jedem Klick genau hinschauen, wo Anbieter mit kleinen Tricks die Kosten in die Höhe steigen lassen.

Die Suche vieler Reiseportale im Internet zeigt oft zunächst eine große Zahl unschlagbar günstiger Angebote an. Erst bei einem Klick darauf zeigt sich, dass einige der Schnäppchen gar nicht mehr verfügbar sind, warnt die Zeitschrift »Computerbild« (Ausgabe 7/2013), die 15 Online-Reisebüros getestet hat.

Ist die Wunschreise ausgewählt und noch erhältlich, lauern weitere kleine Gemeinheiten: So sind Versicherungen, über die die Anbieter per Gesetz informieren müssen, bei einigen Reisebüros schon vorausgewählt. Entfernt der Nutzer das Häkchen nicht, wird seine Reise schlagartig teurer. Andere Portale schlagen nicht nachvollziehbare Servicegebühren auf, vor allem wenn Kunden statt einer Pauschalreise nur einen Flug buchen.

Beliebt sind außerdem Tricks mit der Zahlungsart: Ohne Zusatzkosten bezahlen können Urlauber meist nur per Rechnung und Überweisung. Für Kreditkarten- und Lastschriftzahlung werden teils heftige Gebühren fällig. In Einzelfällen werden diese sogar erst nach Abschluss der Buchung aufgeschlagen. Verbraucher sollten daher darauf achten, dass sie die Zahlungsart schon vor dem finalen Klick auswählen können und die Transaktion ansonsten lieber abbrechen.

Insgesamt wurden fünf der fünfzehn Kandidaten mit »Gut« bewertet, drei erhielten wegen teils schwerer Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein »Mangelhaft«. Unterschiede gibt es vor allem bei den Preisen und der Zahl der Angebote: Manche Portale sind fast durch die Bank teurer als die Konkurrenz, andere finden mit identischen Suchparametern viel weniger Reisen als die Testsieger.

(09.03.13, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.