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Reiserecht Acht-Tage-Reise muss volle acht Tage dauern

Verschiedene Reiseveranstalter werden abgemahnt, weil sie zur Dauer ihrer Reise falsche Angaben gemacht hatten. An- und Abreisetage könnten nicht als volle Reisetage gelten.

Damit An- und Abreise einer Acht-Tage-Reise voll angerechnet würden, müssten sie zu mindestens zwei Dritteln zur Reisezeit gehören. Darauf weist die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hin. Der Verein hat vier Veranstalter von Flusskreuzfahrten abgemahnt, weil einige ihrer Acht-Tage-Reisen erst am Abend des ersten Tages beginnen und schon nach dem Frühstück des letzten Tagen enden. An- und Abreisetag zählten die Veranstalter aber als zwei der acht Tage. Das sei wettbewerbswidrig, erklärte der Rechtsanwalt des Vereins, Hans-Frieder Schönheit.

Am An- und Abreisetag müssten die Passagiere also mindestens 16 der 24 Stunden an Bord verbringen oder in dieser Zeit einen zur Reise gehörenden Landgang machen. Der Verein bezieht sich auf ein Urteil (Az.: 4 U 176/86) des Oberlandesgerichts in Hamm aus dem Jahr 1986. Damals hatten die Richter gegen einen Veranstalter von Busreisen entschieden. Dieser hatte eine Reise, die nicht einmal neun volle Tage lang dauerte, als Zehn-Tage-Reise bezeichnet. Im aktuellen Fall sei noch nicht klar, ob die abgemahnten Veranstalter die Namen der Reisen ändern, sagte Schönheit.

(04.01.13, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.