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Reiserecht Airline-Entschädigung nur beibestätigter Buchung

Der Flug ist verspätet oder fällt ganz aus. Das ist ärgerlich genug. Reisenden steht dann nur unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu. Das hat ein Gericht entschieden.

Eine Entschädigung wegen Annullierung oder Verspätung eines Fluges gibt es nur, wenn eine von der Airline bestätigte Buchung vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn der Name des Reisenden auf der Passagierliste der Fluggesellschaft erscheint.

Eine Buchungsbestätigung des Veranstalters oder Reisebüros reicht nicht. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt. In dem verhandelten Fall hatten die Kläger eine Pauschalreise nach Gran Canaria im Internet gebucht. Die Buchungsbestätigung des Portals wies auch den Flug aus. Am Schalter wurde die Beförderung aber von der Airline verweigert. Die Kläger wurden auf einen anderen Flug gebucht, der mit gut sechs Stunden Verspätung das Ziel erreichte. Die Airline habe die Maschine schlicht überbucht, vermuteten die Kläger. Sie forderten wegen der Verspätung eine Entschädigung nach EU-Recht.

Das Gericht (Az.: 30 C 2766/14 (47)) wies die Klage ab, weil die Kläger gar nicht erst auf der Passagierliste der Fluggesellschaft gestanden hatten. Damit fehle der Buchungsbestätigung des Reiseanbieters die Grundlage. Woran es bei der Datenübertragung gehapert hatte, konnte nicht geklärt werden.

(23.02.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.