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Reiserecht Airline muss bei UmbuchungEntschädigung zahlen

Ein Fluggast erhält eine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft einen Flug umbucht. Das gilt selbst dann, wenn ein Reisebüro diesen Vorgang übernimmt. Der Passagier muss nicht den Verursacher recherchieren.

Im Fall einer Umbuchung kann der Fluggast von der Fluggesellschaft eine Entschädigung fordern. Und zwar auch dann, wenn gar nicht die Airline selbst die Umbuchung vorgenommen hat. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« und verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Erding (Az.: 2 C 228/13).
In dem verhandelten Fall hatte ein Reiseveranstalter einen Reiseteilnehmer auf einen anderen als den geplanten Rückflug umgebucht. Der Fluggast verlangte von der Fluggesellschaft eine Entschädigung von 400 Euro. Die Airline weigerte sich jedoch zu zahlen. Der Fluggast klagte und berief sich auf die Fluggastrechte-Verordnung der EU.
Das Amtsgericht Erding gab dem Kläger recht. Es sah in der Umbuchung des ursprünglich geplanten Rückflugs eine Beförderungsverweigerung. Das verpflichte die Fluggesellschaft zu einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung. Dass sie die Umbuchung gar nicht selbst vorgenommen habe, sei für den Anspruch unerheblich. Schließlich könne der Fluggast oft überhaupt nicht erkennen, wer für die Umbuchung verantwortlich gewesen sei. Müsste er dies erst noch aufklären, wäre der Fluggast an einer effektiven Wahrnehmung seiner Rechte gehindert.

(24.11.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.