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Reiserecht Airline muss im Zweifel Drittmaschine chartern

Festgesetzt am Flughafen - ärgerlich und für keinen schön. Die gute Nachricht: Auch bei unvorhersehbaren Gründen, wie vereiste Tragflächen, muss eine Airline eine weitere Maschine chartern. Versucht sie das nicht, hat der Fluggast Anspruch auf Entschädigung.

Um eine Verspätung zu vermeiden, muss sich eine Airline im Zweifelsfall auch um eine gecharterte Drittmaschine bemühen. Denn erst wenn sie alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um eine Verzögerung zu vermeiden, ist sie von der Pflicht befreit, eine Entschädigung zu zahlen.

Der Fall: Das Flugzeug der Kläger war erst mit einem Tag Verspätung von Jamaika zurück nach Frankfurt am Main geflogen. Die Airline begründete dies damit, dass die Maschine zuvor in Deutschland enteist werden musste.

Das ist zwar ein außergewöhnlicher Umstand, für den die Airline nichts kann - folglich wäre sie eigentlich von der Entschädigung befreit gewesen. Die Fluggesellschaft konnte allerdings vor dem Landgericht Frankfurt am Main nicht begründen, warum es unmöglich war, eine Maschine für diesen Flug zu chartern.

Somit hat sie nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Verspätung zu vermeiden. Das entschied das Landgericht (Az.: 2-24 A 13/14), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtete. Die Kläger erhielten somit die nach EU-Recht angemesse Ausgleichszahlung.

(29.08.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.