fbpx
REISE und PREISE

Foto:

Andreas Gebert / dpa

Verspätung Entschädigung wenn Airline Flugzeug austauscht

Bei Flugverspätungen haben Passagiere in bestimmten Fällen ein Recht auf Entschädigung. Einer dieser Fälle tritt dann ein, wenn die Airline das vorgesehene Flugzeug für eine andere Strecke einteilt und damit eine Verspätung verursacht.

Wenn ein Flug ausfällt, weil die Maschine auf einer anderen Strecke eingesetzt wird, steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Das gilt auch, wenn ein Blitzschlag der Grund für den Ausfall der Flugzeugs war. So entschied das Landgericht Frankfurt.

In dem verhandelten Fall wollten die Kläger von Frankfurt nach Hanoi fliegen. Doch sie kamen erst zwei Tage später als geplant dort an. Der Grund: Die Airline hatte ihr Flugzeug als Ersatz für einen anderen Flieger nach Saigon eingesetzt, der durch einen Blitz beschädigt worden war. Zwar könnten Wetterbedingungen ein außergewöhnlicher Umstand sein, der die Airline im Fall einer Verspätung von einer Entschädigung entbindet, erklärte das Gericht. Doch in diesem Fall beruhte die Verzögerung der Hanoi-Maschine nicht auf den Blitzen - sondern auf der Entscheidung der Airline, das Flugzeug woanders einzusetzen (Az.: 29 C 3128/14 (21)). Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet in der Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« über den Fall.

(08.06.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.