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Reiserecht Angebot für Ferienwohnung muss Endreinigung enthalten

Wer eine Ferienwohnung mietet, vergleicht in der Regel vorher Preise. Dabei sollten auch die Angebote vergleichbar sein - und keine fixen Kosten wie zum Beispiel die Endreinigung aus dem Preis herausrechnen.

Vermieter von Ferienwohnungen müssen bei der Werbung immer den Preis inklusive Endreinigung angeben. Das entschied das Amtsgericht Rostock (Az.: 6 HK o 172/11). Darüber berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem verhandelten Fall hatte die Wettbewerbszentrale gegen einen Vermieter von Ferienhäusern geklagt. Dieser hatte in seiner Werbung nur die Übernachtungskosten angegeben. Den Preis für die Endreinigung nannte er erst in der nächsten Zeile. Dies sei nicht zulässig, entschied das Gericht. Wer in Deutschland mit Preisen Werbung mache, müsse sie einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angeben. Dazu gehöre auch die Endreinigung.
Dies könne entweder dadurch erfolgen, dass die Kosten der Endreinigung auf die erste Übernachtung aufgeschlagen werden oder bei einer Mindestaufenthaltsdauer auf die Preise für diese Tage. Nicht in den Endpreis eingerechnet werden müssen dagegen verbrauchsabhängige Kosten wie für Haustiermitnahme oder Bettwäsche.

(29.09.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.