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Reiserecht Bahn muss aktiv über Verspätungenund Ausfälle informieren

Wann und ob der nächste Zug eintrudelt, erfahren die Fahrgäste in der Regel über die Anzeigetafel. Fehlt das Display im Bahnhof, muss die Bahn nachrüsten. Dies gilt auch für kleinere Stationen.

Die Deutsche Bahn muss Fahrgäste aktiv über Verspätungen und Zugausfälle informieren. Mit einem bloßen Hinweis darauf, wo diese Informationen erhältlich sind, kommt sie ihrer Informationspflicht nicht nach, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 16 A 494/13). Darüber berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. In dem verhandelten Fall hatte sich die Tochterfirma der Deutschen Bahn, die für den Bahnhofsbetrieb zuständige DB Station & Service, gegen einen Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes gewehrt. Darin wurde sie verpflichtet, ihre Stationen mit Anzeigetafeln zu versehen, sofern sie nicht über Lautsprecheranlagen zur Fahrgastinformation verfügten. Das OVG NRW entschied im Berufungsverfahren, aus der Europäischen Fahrgastrechte-Verordnung ergebe sich, dass Fahrgäste über Verspätungen oder Ausfälle zu unterrichten seien, »sobald diese Informationen zur Verfügung stehen«. Das müsse aktiv erfolgen und nicht durch den Hinweis auf eine Telefonnummer, unter der die Infos erhältlich sind. Das OVG verpflichtete die Bahn daher, auch an kleinen Bahnhöfen entsprechende Anzeigetafeln anzubringen.

(12.12.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.