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Reiserecht Bearbeitungsentgelt bei Flug-Stornierung nicht rechtens

Dürfen Fluggesellschaften bei einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr erheben? Nein, meint das Berliner Kammergericht. Die Begründung der Richter: Kunden hätten ein gesetzliches Kündigungsrecht.

Für eine Flugstornierung darf die Airline kein Bearbeitungsentgelt verlangen. Das Berliner Kammergericht untersagte nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) diese Praxis einer deutschen Airline (Az.: 5 U 2/12). Passagiere sollten dort nach einer Vertragsklausel 25 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, wenn sie einen gebuchten Flug stornieren oder nicht antreten. Das Bearbeiten einer Stornierung sei aber keine Leistung, für die die Airline extra kassieren darf. Kunden hätten ein gesetzliches Kündigungsrecht, entschieden die Richter.
Weiter untersagten sie, den Anteil der Steuern und Gebühren am Ticketpreis zu niedrig auszuweisen. Die Airline hatte für Flüge von Berlin nach Frankfurt Steuern und Gebühren von 1 beziehungsweise 3 Euro angegeben. Das sollte nach Ansicht des vzbv Kunden nach einer Stornierung davon abhalten, Steuern und Gebühren zurückzufordern. Mit der Realität hätten die niedrigen Steuern und Gebühren jedoch nichts zu tun, entschieden die Richter. Allein das Passagierentgelt des Frankfurter Flughafens belaufe sich in der Regel auf 14,70 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(25.09.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.