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Reiserecht Bei Flügen aus Deutschland gilt inder Regel deutsches Recht

Wollen Passagiere ihre Ansprüche gegenüber einer Airline geltend machen, müssen sie die Verjährungsfrist beachten. Die ist je nach Land unterschiedlich. Letztlich gilt der Wohnsitz des Passagiers und der Abflughafen.

Bucht ein Passagier mit Wohnsitz in Deutschland einen Flug, gilt in der Regel deutsches Recht. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az.: 9 C 337/13). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem Fall hatte ein in Bremen wohnhafter Mann bei einer irischen Airline einen Flug von Girona nach Bremen gebucht. Dieser startete mit rund acht Stunden Verspätung. Der Passagier verlangte eine Ausgleichszahlung - allerdings erst rund zweieinhalb Jahre nach dem Flug. Nach Ansicht der Airline war das zu spät. Denn in ihren Klauseln befand sich der Hinweis, dass irisches Recht gelte. Dieses sieht eine Verjährungsfrist von zwei Jahren vor.
Das Amtsgericht Bremen entschied jedoch, dass deutsches Recht anwendbar ist, das eine Verjährungsfrist von drei Jahren nennt. Denn der Kläger hat seinen Wohnsitz in Deutschland, und die Beförderung erfolgte von einem deutschen Flughafen.

(16.06.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.