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Reiserecht Bei Flugverspätung Anspruch auf Ausgleich

Eine deutliche Flugverspätung von mehr als drei Stunden müssen Fluggäste nicht akzeptieren.

In diesem Fall haben sie nach geltendem EU-Recht Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro.

Bei einer deutlichen Flugverspätung gibt es einen Ausgleich von 600 Euro. Damit sind beispielsweise auch Schadenersatzansprüche für Hotelkosten abgedeckt, wenn sie diese Pauschalsumme nicht überschreiten, entschied das Amtsgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 29 C 1352/10 [46]).

In dem verhandelten Fall wollte der Kläger von Frankfurt über Philadelphia nach Fort Lauderdale in Florida fliegen. Doch schon der erste Flug verzögerte sich so, dass die Maschine fünf Stunden verspätet startete und der Anschlussflug in Philadelphia nicht mehr zu erreichen war. Der Kläger buchte ein Hotel und musste sich auf eigene Kosten verpflegen, bevor er am nächsten Tag weiterfliegen konnte.

Nach Ansicht des Gerichts ist ein um fünf Stunden verspäteter Flug als Nichtbeförderung zu werten, so dass der Fluggast Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 600 Euro hat. Die 464 Euro Schadenersatz, die der Kläger verlangt hatte, seien darauf allerdings anzurechnen, zumal die Pauschale die geforderte Summe deutlich übersteigt.

(21.11.2011, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.