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Reiserecht Bei Vogelschlag gibt es keine Ausgleichszahlung

Ins Triebwerk geratene Vögel können großen Schaden anrichten. Muss ein Flug deswegen ausfallen, steht Passagieren keine Ausgleichszahlung zu, urteilte das Landgericht Frankfurt. Ein Triebwerksschaden am Flugzeug infolge eines Vogelschlags ist rechtlich ein außergewöhnlicher Umstand. Reisende bekommen deshalb keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung der EU, wenn sich der Flug stark verspätet. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 S 111/12), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Flug von Banjul in Gambia via Brüssel nach Frankfurt gebucht. Die Maschine, die für den Flug von Banjul nach Brüssel eingesetzt werden sollte, war jedoch bei der Landung in Banjul mit Vögeln kollidiert. Dabei wurde ein Triebwerk beschädigt. Mit einem Ersatzflugzeug konnte der Kläger erst einen Tag später als geplant die Reise antreten. Einen Anspruch auf Ausgleichszahlung hat er dennoch nicht, entschieden die Richter und bestätigten ein Urteil des Amtsgerichts. Ein Vogelschlag liege außerhalb des Einflussbereichs der Airline. Sie könne nichts dagegen unternehmen. Daneben sei es Fluggesellschaften nicht zumutbar, an jedem Flughafen eine Ersatzmaschine vorzuhalten.

(27.05.13, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.