fbpx

Reiserecht Einchecken muss ohne Kreditkarte möglich sein

Fluggesellschaften müssen Reisende auch dann befördern, wenn diese beim Einchecken die Kreditkarte nicht vorlegen können, mit der sie die Reise gebucht haben. Das geht aus einem Urteil hervor.

Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärte das OLG Frankfurt für unwirksam (Aktenzeichen: 16 U 43/11). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.
Die Richter gaben damit der Klage einer Frau statt, die mit ihrer Kreditkarte einen Flug gebucht hatte. Beim Einchecken war sie aufgefordert worden, diese vorzulegen. Weil sie das nicht konnte, verweigerte die Fluggesellschaft der Frau den Mitflug. Dabei verwies sie auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Antritt des Fluges ausschloss oder alternativ den Kauf eine neues Ticket vorschrieb, falls die Kreditkarte nicht vorgezeigt werden kann. Vor Gericht argumentierte die Airline, mit dieser Regelung wolle man Kreditkartenmissbrauch verhindern.
Die Richter gaben jedoch der Klägerin Recht. Die entsprechende Klausel sei unwirksam, weil sie pauschal bei Nichtvorlage der Kreditkarte die Nichtbeförderung zur Folge hat. Dies sei sachlich nicht gerechtfertigt. Die Fluggesellschaft habe nicht darlegen können, dass ihr durch Kreditkartenmissbrauch finanzieller Schaden entstanden sei.

(29.01.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.