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Reiserecht Entschädigung für deutlich spätere Ersatzreise

Urlauber können einen späteren Reisebeginn oft nicht organisieren. Deshalb haben sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Veranstalter die Ferienreise verlegt.

Wird eine Reise vom Veranstalter um vier Tage nach hinten verlegt, darf der Urlauber sie kostenlos stornieren. Außerdem hat er Anspruch auf eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden, wenn der Veranstalter ihm keine gleichwertige Ersatzreise anbieten kann, entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 142 C 210/12).

In dem Fall hatte ein Vater für sich und seinen Sohn eine Reise nach Tunesien vom 13. bis 27. Juni gebucht. Einige Wochen vor dem Abflug teilte der Veranstalter mit, dass der Flug storniert wurde, und bot den alternativen Reisezeitraum vom 17. Juni bis 1. Juli an. Die Kunden stornierten die Reise, weil sie teilweise außerhalb der Schulferien lag. Sie forderten deshalb eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden.

Das Gericht gab ihnen Recht. Den Klägern stehe eine Entschädigung zu. Der Veranstalter sei Schuld daran, dass die Reise nicht stattfand, da der vertraglich vereinbarte Reisezeitraum nicht mehr sichergestellt werden konnte. Hätte ihm der Veranstalter eine gleichwertige Reise angeboten, hätten Vater und Sohn nicht zurücktreten dürfen. Das Ersatzangebot in diesem Fall sei jedoch nicht gleichwertig gewesen, da der Reisezeitraum über das Ende der Pfingstferien hinausreichte.

(04.01.14, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.