fbpx

Reiserecht Fehlende Ersatzmaschine -Passagieren steht Geld zu

Ist bei einem Flugzeug etwas kaputt, sollte nicht gleich der ganze Flug ausfallen. Eine Ersatzmaschine bereit zu halten, gehört zur Aufgabe einer Fluggesellschaft, auch wenn die Airline den Schaden vorab nicht erkennen konnte.

Fällt ein Flug wegen eines versteckten Fabrikationsfehlers im Flugzeug aus, steht den Passagieren eine Ausgleichszahlung zu. Es handelt sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand, der die Airline von der Zahlungspflicht entbunden hätte. Das hat das Landgericht Baden-Baden entschieden (Az.: 1 S 47/12). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.
In dem verhandelten Fall war ein Flug annulliert worden. Ein Ehepaar forderte deshalb eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro pro Person. Das Landgericht sprach ihm diese zu und berief sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein außergewöhnlicher Umstand könne bei einem versteckten Fabrikationsfehler nur vorliegen, wenn mehr als ein Flugzeug einer Flotte betroffen ist. Das war jedoch nicht der Fall. Die Airline hätte die Folgen deshalb auch relativ leicht beherrschen können, indem sie zum Beispiel eine Ersatzmaschine bereitgehalten hätte.

(05.04.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.