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Reiserecht Ferienwohnung nicht am Strand= weniger Miete

Die ersten Sonnenstrahlen wärmen den unberührten Sand - wer eine Ferienwohnung direkt am Strand bucht, wünscht sich in etwa dieses Szenario. Daher kann der Urlauber die Reisekosten mindern, sollte die Wohnung wider Erwarten nicht am Wasser liegen.

Liegt eine Ferienwohnung nicht wie bei der Buchung angegeben direkt am Strand, dürfen Urlauber den Reisepreis mindern. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 244 C 15777/12). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem Fall hatte eine Frau für sich und ihre beiden Töchter eine Ferienwohnung auf Korfu gebucht. Nach der Ankunft erfuhr sie, dass sie in einer anderen als der gebuchten Wohnung unterkommen sollten. Die Ersatzwohnung befand sich anders als die gebuchte Wohnung nicht direkt am Strand, sondern mehr als 250 Meter davon entfernt.
Nur in direkter Strandlage könnten die Urlauber spontan schwimmen gehen, entschied das Gericht und gab der Frau Recht. Bei einer Entfernung von mehr als 250 Metern müsse man sich immer erst entsprechend anziehen und eine Strecke zu Fuß zurücklegen. Eine Minderung des Reisepreises um fünf Prozent sah das Gericht als vertretbar an.

(16.12.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.