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Reiserecht Flugverspätung wegen Gegenwind - Passagiere bekommen Geld

»Fuerteventura« heißt übersetzt »starker Wind«. In einem Fall war er so stark, dass ein Flugzeug erst mit fünf Stunden Verspätung in Deutschland landen konnte. Auf höhere Gewalt darf sich die Fluggesellschaft dennoch nicht berufen.

Verspätet sich die Ankunft eines Fluges wegen Gegenwinds massiv, haben die Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 29 C 1297/12 [46]). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. In dem Fall hatten die Kläger einen Flug von Fuerteventura nach Frankfurt am Main gebucht. Die Maschine sollte um 00.45 Uhr ankommen. Tatsächlich erreichte sie Frankfurt erst um 05.10 Uhr. Die Kläger verlangten eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro. Das Gericht gab ihnen Recht. Die Verspätung sei nach Aussage der Airline unter anderem darauf zurückzuführen, dass auf dem Flug starker Gegenwind herrschte, mit dem normalerweise nicht zu rechnen sei. Ohne Informationen über die üblichen Wetterbedingungen und die am Flugtag tatsächlich herrschenden Windverhältnisse ließ sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht prüfen, ob der Wind außergewöhnlich war. Die Airline habe diese Beweise nicht liefern können.

(23.07.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.