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Reiserecht Gericht bricht Lanze für verbindliche Flugzeiten

Flüge dürfen nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts nicht mehr mit unverbindlichen Flugzeiten verkauft werden.

Die beliebige Änderung der Abflugzeit und ihre Einstufung im Kleingedruckten als unverbindlich sei unzulässig, befand das Gericht.
Die Richter gaben damit Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen zwei Reiseveranstalter statt (Aktenzeichen: 12 O 223/11 und 12 O 224/11). Wenn bei Frühbuchungen die Abflugzeit noch nicht feststeht, weil es noch keinen verbindlichen Flugplan gibt, dürfe auch keine Flugzeit genannt werden, so das Gericht. Die Verbraucherschützer störten sich an Formulierungen in den Buchungsbestätigungen wie »die aktuelle Flugzeit entnehmen Sie bitte ihrem Flugticket«.
Sie halten kurzfristig verschobene An- und Abflüge für rechtswidrig und wollen diese gängige Praxis beenden. Insgesamt hat der Bundesverband deshalb 15 Reiseveranstalter und Airlines abgemahnt. Bei Flügen, die Monate vor Reiseantritt gebucht werden, stehe für die Airlines zwar der Flugtag fest, aber noch keine genaue Abflugzeit, hatten die Beklagten argumentiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(05.07.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.