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Reiserecht Gestrandete Passagiere habenkeinen Vorrang

Gestrandete Flugpassagiere haben keinen Vorrang. Denn anderen Fluggästen, die ein regulär gebuchtes Ticket haben, könne dieses nicht einfach entzogen werden, urteilte das Landgericht Frankfurt.

In dem Fall saß ein Ehepaar wegen des Vulkanausbruchs in Island zunächst auf der Karibikinsel Antigua fest und konnte ihren Rückflug erst neun Tage später von St. Lucia aus antreten. Dafür forderte es von der Fluggesellschaft die Rückerstattung der zusätzlichen Kosten sowie des Verdienstausfalls. Die Kläger argumentierten, der Rücktransport wäre bereits mit zwei früheren Flügen möglich gewesen. Die Fluggesellschaft verwies darauf, dass in beiden Flugzeugen keine Plätze mehr frei gewesen seien.
Das Gericht entschied, dass Passagiere mit einer regulären Buchung grundsätzlich Vorrang vor gestrandeten Fluggästen haben. In dem verhandelten Fall habe die Fluggesellschaft allerdings nicht konkret darlegen können, dass auf den beiden Flügen keine Plätze mehr für das Ehepaar frei waren. Deshalb stehe dem Ehepaar Schadenersatz zu. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« (Aktenzeichen: 2-24 O 99/11).

(23.01.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.