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REISE und PREISE

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Jens Büttner / dpa

Reiserecht Hohe Anzahlung nicht mit Provision rechtfertigen

Wer eine Reise bucht, muss in der Regel anzahlen. Zu hoch darf diese Summe aber nicht sein. Ein Gerichtsurteil bringt Klarheit.

Ein Reiseveranstalter darf nur in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung verlangen - etwa wenn er selbst nach der Buchung sofort hohe Vorauszahlungen an Airlines oder Hotels leisten muss. Das hat 2015 der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Wann genau ein Veranstalter hohe Kosten geltend machen kann, ist aber oft strittig. Provisionen an Reisebüros rechtfertigen solche Kosten allerdings nicht, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 11 U 279/12) zeigt. In dem verhandelten Fall ging es um einen Anbieter, der für besondere Reisen 40 Prozent Anzahlung verlangte.
 
Konkret ging es um sogenannte Bestpreis-Angebote, Sparreisen und preisreduzierte Specials bestimmter Marken. Der Veranstalter listete für diese Angebote seine Vorleistungskosten auf, um zu zeigen, dass eine derart hohe Anzahlung nötig ist. Allerdings kalkulierte er auch die Provisionen an die Reisebüros mit ein - und das geht nicht, so das Gericht. Denn zu berücksichtigen seien nur Zahlungen für konkrete Reiseleistungen: Flug, Hotel und Transfer. Nicht aber Kosten, die dem Veranstalter schon vor Abschluss des Reisevertrags entstehen.
 
In der Konsequenz hielt das Gericht eine pauschale Anzahlung von 40 Prozent des Reisepreises für unzulässig. Hinzu kam außerdem, dass für verschiedene Reisen sehr unterschiedliche Vorauszahlungen nötig waren. Das rechtfertige keine pauschale Quote von 40 Prozent.

(20.12.2016, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.