fbpx
REISE und PREISE

Foto:

Jens Kalaene / dpa

Reiserecht Ist das erlaubt? Feste Tischzeiten für Hotelgäste

All-Inclusive-Urlaub am Strand oder Kreuzfahrt: Manchmal werden feste Zeiten im Restaurant vorgeschrieben. Ob das erlaubt ist, erklärt ein Experte.

Nach einem Urlaubstag am Strand freut man sich auf das Abendessen im Hotelrestaurant. Doch statt den Zeitpunkt zum Abendessen innerhalb der Speisezeiten frei wählen zu können, geben manche Hotels beim Check-In eine genaue Tischzeit vor.

Entspricht die Uhrzeit nicht dem gewohnten Essensverhalten, kann das schnell zum Problem werden, vor allem mit Kindern. Doch muss man sich überhaupt an die vorgegebenen Essenszeiten halten?

»Bei festgelegten Tischzeiten handelt es sich lediglich um Empfehlungen des Hotels«, sagt Thomas-Cook-Sprecherin Nina Kreke. So soll vermieden werden, dass der Speisesaal zu Stoßzeiten überfüllt ist. Natasche Kreye von Robinson ergänzt: »Fixe Zeiten gibt es maximal in den Spezialitätenrestaurants, die räumlich begrenzt sind«. Das gilt im besonderen Maße für Kreuzfahrten, wo feste Tischzeiten üblich sind.

Im Hotel liegt die Entscheidung, wann gegessen wird, allerdings allein beim Gast. »Gibt ein Hotel strikte Tischzeiten vor, sollte die Reiseleitung kontaktiert werden«, rät Nina Kreke. Hält das Hotel trotz Beschwerde an starren Tischzeiten fest, dürfen Gäste eine Preisminderung verlangen: »Bei fehlender Wahlmöglichkeit innerhalb der Speisezeiten liegt ein Mangel in der Verpflegungsleistung vor«, stellt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin klar.

(20.08.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.